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Bedenkzeit
CDU/CSU wirbt um Unterstützer für Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender
Volker Kauder, MdB (CDU/CSU-Bundestagsfraktion) Quelle: wikipedia.de, public domain |
13.09.08: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will in der kommenden Woche in allen Fraktionen um Unterstützer für eine Beratungspflicht bei Spätabtreibungen werben. Eine Sprecherin der Fraktion sagte dem epd gestern in Berlin, der Gruppenantrag solle möglichst schnell in den Bundestag eingebracht werden. Dafür müssen ihn 31 Abgeordnete, fünf Prozent der Parlamentarier, unterschreiben.
Zentralkomitee der Katholiken befürwortet Neuregelung
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) rief die Abgeordneten zur Unterstützung des Antrags auf. Noch in dieser Legislaturperiode müsse eine Regelung getroffen werden, «die den Skandal von Schwangerschaftsabbrüchen bei zu erwartender Krankheit oder Behinderung des Kindes zu vermeiden hilft», erklärten die Katholiken. Sie hofften, dass das Anliegen der Union parteiübergreifend mitgetragen werde.
Dreitägige Bedenkzeit für die Schwangere zwischen Beratung und schriftlicher Indikation
Die Union hat ihren Vorstoß zur Verminderung von Spätabtreibungen unterdessen präzisiert. Ihrem Gesetzentwurf zufolge soll eine dreitägige Bedenkzeit für die Schwangere zwischen der ärztlichen Beratung und der schriftlichen Feststellung einer medizinischen Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch liegen. Im ersten Unions-Entwurf für eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes war die dreitägige Bedenkzeit zwischen Beratung und Abbruch vorgesehen.
Das bedeutet, eine Schwangere, die erfährt, dass ihr Kind schwer behindert sein wird, erhielte mehr Zeit, sich darüber klarzuwerden, wie sie darauf reagieren wird. Erst drei Tage nach einer verpflichtenden Beratung über die Ergebnisse des Befundes könnte der Arzt die medizinische Indikation feststellen, die Voraussetzung für eine Abtreibung ist. Wenn das Leben der Frau in Gefahr ist, kann der Abbruch sofort erfolgen.
Bei Spätabtreibungen geht es um Abtreibung von überlebensfähigen Ungeborenen
Bei Spätabtreibungen geht es um Abbrüche nach der 23. Schwangerschaftswoche. Zu dieser Zeit würde das Ungeborene bei medizinischer Intensivversorgung außerhalb des Mutterleibes überleben. 2007 wurden 229 Spätabtreibungen statistisch erfasst. Gründe sind in der Regel schwere Behinderungen, die durch vorgeburtliche Diagnostik festgestellt werden.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Beratungspflicht vor. Außerdem sollen die Spätabtreibungen in Deutschland exakter erfasst und die Informationsmaterialien verbessert werden. Dabei sollen neben medizinischen Fakten mögliche physische und psychische Nachwirkungen einer Abtreibung sowie das Leben mit behinderten Kindern im Mittelpunkt stehen.
SPD lehnt die Beratungspflicht ab
Der Fraktionsvorsitzende der Union, Volker Kauder (CDU), will mit dem Verfahren des Gruppenantrags den Widerstand der SPD brechen, die mit großer Mehrheit die Einführung einer Beratungspflicht bei Spätabtreibungen ablehnt. Verhandlungen über eine Einigung in dieser Frage waren nach mehreren Anläufen vor der Sommerpause gescheitert. Für Gruppenanträge ist der Fraktionszwang aufgehoben, so dass sich einzelne Abgeordnete, die anderer Meinung sind als ihre Fraktion, sich ihm anschließen können. Die frühere Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) hat mehrfach erklärt, dass sie den Vorstoß der Union für vernünftig halte und sich vorstellen könne, ihn zu unterstützen.
Quelle: jesus.de-Newsletter vom 13.09.2008 / epd
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