Kopftuchdiskussion geht weiter
Sachsen: Schüler dürfen aus religiösen Gründen
ein Kopftuch tragen
25.11.2010: Schüler
in Sachsen dürfen Kopfbedeckungen tragen, die Ausdruck eines
religiösen Bekenntnisses sind. Mit dieser am heutigen Donnerstag
ergangenen Klarstellung reagierte das Dresdner Kultusministerium
auf einen im Freistaat entbrannten Kopftuchstreit. Anlass war eine
Dresdner Mittelschule, die Kopfbedeckungen jeglicher Art im Unterricht
verboten hat. Die Eltern zweier afghanischer Mädchen suchten
sich deshalb eine andere Schule.
Schüler müssen erkennbar sein und aktiv an der Kommunikation
teilnehmen können
Regelungen an sächsischen
Bildungseinrichtungen, wonach Schüler im Unterricht keine Kopfbedeckung
tragen dürfen, seien grundsätzlich nicht auf religiöse
Kopfbedeckungen zu beziehen, hieß es. Das Grundrecht der Religionsfreiheit
müsse gewahrt bleiben. Entscheidend sei aber, dass die Schüler
erkennbar sind und aktiv an der Kommunikation in der Klasse teilnehmen
können, hieß es weiter. Nur so sei der schulische Bildungs-
und Erziehungsauftrag zu gewährleisten.
Basecaps, Mützen, Kapuzen und andere Kopfbedeckungen bleiben
verboten
Das Ministerium kündigte
an, dass die Schulen in den nächsten Tagen eine Empfehlung
zur praktischen Handhabe erhalten. Es machte zudem deutlich, dass
es auch in Zukunft möglich sein wird, dass Lehrer, Schüler
und Eltern sich gemeinsam darauf einigen, dass Basecaps, Mützen,
Kapuzen und andere Kopfbedeckungen im Unterricht prinzipiell nicht
getragen werden sollen. Die Entscheidung im Einzelfall treffe die
jeweilige Schule in eigener Verantwortung und in den verfassungsrechtlich
vorgegebenen Grenzen.
15-Jährige Schülerin wurde wegen Kopfbedeckung aus Gerichtssaal
verwiesen
Wegen des Tragens eines
Kopftuchs war vor einigen Monaten eine muslimische Schülerin
von einer Dresdner Amtsrichterin aus dem Gerichtssaal verwiesen
worden. Sie hatte die Kopfbedeckung der 15-Jährigen, die mit
ihrer Klasse als Zuschauerin gekommen war, als «unhöflich»
gewertet.
Quelle: jesus.de-Newsletter
vom 25.11.2010 / epd
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