Aus Modellversuch
«Islamkunde» wird Reli
NRW führt als erstes Bundesland islamischen Religionsunterricht
ein
29.06.2011: Nordrhein-Westfalen
(NRW) hat als erstes Bundesland ein Gesetz zur Einführung von
islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach auf den
Weg gebracht.
Der Düsseldorfer
Landtag beriet am Mittwoch in erster Lesung eine entsprechende Änderung
des Schulgesetzes zum 1. August 2012, auf die sich rot-grüne
Regierungskoalition und die CDU verständigt hatten. Damit soll
der 1999 gestartete Modellversuch «Islamkunde» von einem
bekenntnisorientierten Religionsunterricht in deutscher Sprache
unter Schulaufsicht abgelöst werden.
Schulministerin spricht von «historischer Chance»
für Toleranz und Integration
Schulministerin Sylvia
Löhrmann (Grüne) bezeichnete das eingeleitete Gesetzesverfahren
als «historische Chance» und «entscheidenden Schritt
für die Gleichstellung, die Toleranz und für die Integration
unserer muslimischen Mitbürger in unserer Gesellschaft».
Es gehe um ein in der Landesverfassung verankertes Grundrecht und
um die Einführung eines «längst überfälligen
und nachgefragten Schulfachs».
Da in Nordrhein-Westfalen
bisher keine muslimische Organisation verfassungsrechtlich als Religionsgemeinschaft
anerkannt ist, sieht eine bis 2018 befristete Übergangsvorschrift
die Gründung eines Beirats vor, der bis dahin als Ansprechpartner
der Landesregierung gegenübersteht. Dem achtköpfigen Gremium
sollen vier vom Koordinationsrat der Muslime entsandte Vertreter
sowie vier nicht organisierte Muslime angehören. Alle Mitglieder
des Beirates müssen theologisch, religionspädagogisch
oder islamwissenschaftlich qualifiziert sein.
Da vor allem die Ausbildung
der Lehrkräfte Zeit brauche, werde der islamische Religionsunterricht
schrittweise eingeführt, teilte das Schulministerium mit. Mit
einer flächendeckenden Versorgung sei daher weder in der laufenden
noch in der folgenden Legislaturperiode zu rechnen.
In Deutschland leben
nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
rund eine Million muslimische Schüler. In den meisten westdeutschen
Bundesländern gibt es inzwischen Modellprojekte zum islamischen
Religionsunterricht. Hauptproblem bei der Einführung als ordentliches
Lehrfach, wie es das Grundgesetz (Artikel 7, Absatz 3) vorsieht,
ist hierbei bislang das Fehlen einer Autorität, die für
die Muslime in dem jeweiligen Bundesland sprechen kann.
Quelle: jesus.de-Newsletter
vom 29.06.2011 / epd
Autor dieser Webseite:
Uwe Schütz
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