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Recht auf menschenwürdiges Sterben?Witwer verklagt Deutschland wegen Sterbehilfe-Regelungen vor Europäischem Gerichtshof |
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Querschnittsgelähmte Frau nahm sich mit Hilfe des Vereins Dignitas das LebenDer Kläger will gegen die deutschen Behörden vorgehen, weil diese sich geweigert hatten, seiner querschnittsgelähmten Frau den Kauf einer tödlichen Substanz zu erlauben und ihr so die Selbsttötung zu ermöglichen. Das Ehepaar war schließlich in die Schweiz gereist, wo sich die Kranke 2005 mit Hilfe des Vereins Dignitas das Leben nahm. Der Witwer sieht nun das Recht seiner Frau auf menschenwürdiges Sterben sowie sein eigenes Recht auf Privatleben und auf wirksame Beschwerde verletzt. Klage vor Bundesverfassungsgericht wurde abgewiesenDass das Menschenrechtsgericht die Klage für zulässig erklären würde, war im Vorfeld nicht sicher: Es ist in Straßburg nicht der Regelfall, dass jemand im Namen einer anderen Person klagt. Schon das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte den Witwer abgewiesen, da er nicht im Namen seiner Frau beschwerdebefugt sei. Die Zulässigkeitsentscheidung sage allerdings noch nichts über das spätere Gerichtsurteil aus, betonte das Menschenrechtsgericht. Europäische Menschenrechtskonvention kennt nur das Recht auf LebenEuropäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wacht über die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats). Auf ihr Urteil darf man gespannt sein, denn ein "Recht auf menschenwürdiges Sterben" gibt es nicht, aber ein Recht auf Leben Quelle: jesus.de-Newsletter vom 10. Juni 2011 Autor dieser Webseite: Uwe Schütz |
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