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AREF-News

Verbesserter Unfallschutz für Ehrenamtliche

Bundesgesundheitsministerium verbessert Unfallschutz für bürgerschaftliches Engagement

Ehrenamtliche Hilfe für Menschen in Not in Bosnien
Foto: OASE, www.oase-online.net

13.01.05: Wer ehrenamtlich, d.h. unentgeldlich, im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig ist, ist seit dem 01.01.2005 beitragsfrei gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Einrichtungen, deren Verbänden oder Arbeitsgemeinschaften, sowie in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften. Dies gilt auch für den direkten Weg zum Ehrenamt und zurück.

Für die Mitarbeiter von Religionsgemeinschaften ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg zuständig. Derzeit rund 1,6 Millionen ehrenamtliche Mitarbeiter aus dem kirchlichen Bereich versichert - das sind Kirchenvorstandsmitglieder oder Gemeindemitglieder, die z.B. aktiv an einem Gottesdienst mitwirken.

Bundesministerin Ulla Schmidt hält die Einsatzbereitschaft des Einzelnen für "das Markenzeichen gelebter Demokratie" und für einen "Beweis ihrer Vitalität".

Mehr Infos

Unter www.bmgs.de gibt es die Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im Ehrenamt" heruntergeladen werden.
Hier der direkte Link : www.bmgs.bund.de/download/broschueren/a327.pdf
Sie ist auch in gedruckter Form erhältlich.
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Postfach 500, 53108 Bonn, Fax: 0180 - 51 51 511.

Autor: Uwe Schütz, 13.01.2005

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