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"USK" für Computer-Spiele
Bewertung und Abgabe von Computerspielen neu geregelt
28.04.2003: Seit dem 1. April gilt ein neues Jugendschutzgesetz. Danach müssen Computer- und Videospiele in Zukunft wie Kino- und Videofilme ("FSK") - mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Die Einstufung "Nicht geeignet unter 18 Jahren" wird ersetzt durch "Keine Jugendfreigabe".
Eine Abgabe an Jugendliche, die das gekennzeichnete Alter nicht haben, ist verboten und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Verkauf entsprechender Spiele kann also nur noch gegen Vorlage des Ausweises erfolgen. Zudem dürfen so gekennzeichnete Spiele Jugendlichen nicht im Geschäft vorgeführt oder zugänglich gemacht werden. Dies betrifft auch die sogenannten LAN-Parties, wo die Freaks ihre PC zusammenschalten und im Netzwerk gegeneinander spielen. Werden dort Spiele "ab 18" gespielt, ist Minderjährigen der Zutritt verboten.
Verantwortlich für die Alterskennzeichnung wird wie bisher ein Gremium der Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle (USK) sein. Ihre Altersempfehlungen sind verbindlich. Verpackung und Medium müssen in Zukunft deutlich gekennzeichnet sein. Nicht geprüfte Medien erhalten automatisch die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" - dies betrifft auch nicht geprüfte Importspiele, unabhängig von der Einstufung in ihren Entstehungsländern.
28.04.2003
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