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Esoterik-Sender erneut vor dem Aus

Esoterik-Sender Kanal »Telemedial« gerät weiter unter Druck

16.07.08: Die Auseinandersetzung um den Esoterik-Sender Kanal Telemedial des Unternehmers Thomas Hornauer geht in eine weitere Runde. Das Satelliten-Fernsehangebot Primetime, über dessen Frequenz Kanal Telemedial-Inhalte seit kurzem verbreitet werden, stelle in seiner jetzigen Form keinen zulassungsfreien Mediendienst mehr dar, erklärte die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein am Mittwoch. Der Veranstalter sei aufgefordert worden, unterhaltende und beratende Live-Programminhalte umgehend einzustellen.

Esoterik läuft jetzt auf Primetime, der seit 2006 als zulassungsfreier Mediendienst anerkannt ist

Primetime ist wie Kanal Telemedial Thomas Hornauer zuzurechnen und sendete über Satellit bislang überwiegend Meditationsmusik. Seit einigen Wochen wird jedoch auch der Sender Kanal Telemedial über den Satellitenplatz von Primetime verbreitet. Zuvor hatte der Esoterik-Sender seine Rundfunklizenz in Österreich verloren.

Der Sender ist hoch umstritten. Kanal Telemedial wirbt bei seinen Zuschauern unter anderem für einen «Impulsausgleich», der zehn Euro kostet. Zuletzt war Kanal Telemedial gerügt worden, weil der Sender den Eindruck erweckt habe, die Behandlung mit Hilfe von «Engelsenergien» könne den Besuch beim Arzt ersetzen.

Primetime war 2006 von der deutschen Medienaufsicht als zulassungsfreier Mediendienst anerkannt worden. Als klassische Mediendienste gelten etwa Teleshopping-Sender, denen keine Relevanz für die Meinungsbildung zugeschrieben wird. Die Medienanstalt teilte nun aber mit, sie habe Primetime geprüft und festgestellt, dass es sich bei dem Angebot in seiner aktuellen Form um zulassungspflichtigen Rundfunk handele.

Für unterhaltende und beratende Programme wird eine Rundfunklizenz benötigt

Sollte Primetime weiter unterhaltende und beratende Live-Programme senden, könnte die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein gemeinsam mit den anderen deutschen Landesmedienanstalten offiziell feststellen, dass das Angebot Rundfunk ist. Primetime müsste dann unverzüglich einen Zulassungsantrag für ein Rundfunkprogramm stellen oder innerhalb von drei Monaten sein Angebot wieder so ändern, dass es keinen Rundfunk mehr darstellt.

Durch das Verfahren gewinnt Kanal Telemedial zunächst Zeit und könnte diese dafür nutzen, sich um eine Rundfunklizenz in einem anderen Staat zu bemühen. Über Satellit ausgestrahlte Programme, die in Deutschland zu empfangen sind, müssen nicht automatisch auch eine Zulassung in Deutschland haben.

Bereits 2004 hatte der Unternehmer Hornauer in Baden-Württemberg die Zulassung für den Sender BTV4U verloren, nachdem auch dieser Kanal inhaltlich stark kritisiert worden war. Nach dem Entzug seiner Lizenz schaffte es Hornauer über als zulassungsfreier Mediendienst, sein Programm weiter zu verbreiten.

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 16.07.2008 / epd

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