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Schlappe für dpa und ZDF
Landgericht Köln gibt Eva Herman Recht
Die führende deutsche Nachrichtenagentur dpa hat am Mittwoch, den 6.2.2008, vor dem Landgericht Köln einen von der ehemaligen Tagesschau-Sprecherin Eva Herman gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung anerkannt.
Das LG Köln vertrat in der mündlichen Verhandlung vom 6.2.2008 die Ansicht, Herman müsse es nicht akzeptieren, dass die dpa deren Äußerungen in der Talkshow von Herrn Kerner in dieser Form entstelle und verkürze. dpa hat vor dem Landgericht Köln ausdrücklich anerkannt, nicht mehr behaupten zu dürfen, Herman habe in der Talkshow Johannes B. Kerner am 9.10.2007 gesagt, wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.
dpa hatte schon vor der Ausstrahlung der Kerner-Sendung, die am späten
Abend des 9.10.2007 gesendet wurde, das entstellte und verkürzte Zitat
veröffentlicht, woraufhin hunderte deutschsprachige und ausländische
Medien, darunter WELT, FAZ, Süddeutsche Zeitung, Tagesspiegel, Financial
Times Deutschland, SPIEGEL,
NZZ, ORF.at u. v. a. den falschen Wortlaut übernahmen und ebenfalls veröffentlichten.
Juristischer Erfolg auch gegenüber dem ZDF
Das ZDF hat sich, nach einer entsprechenden Abmahnung durch die Anwälte Eva Hermans, durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber Herman verpflichtet, den Teil seines Jahresrückblicks 2007 (Sendung `Aspekte` vom 14.12.2007), der Herman betraf, nicht mehr zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Dieser Teil der Sendung hatte den falschen Eindruck vermittelt, Herman habe öffentlich geäußert: Bei den Nazis sei nicht alles schlecht gewesen, ja sogar manches gut und danach Das sind Werte, das sind Kinder, Mütter, Familien, das ist Zusammenhalt.
Quelle: Pressemitteilung von eva-herman.de vom 10.02.2008
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01.10.2008 - Landesarbeitsgericht: Eva
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05.01.2008: Eva Herman vergibt Johannes
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