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Zurecht gerückt

Landesarbeitsgericht: Eva Herman wurde verkürzt und verfälscht wiedergegeben

Eva Herman während einer Lesung in Timmendorfer Strand
Quelle: wikipedia.de, public domain by its author René Kleinschmidt

01.10.08: Die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg am 1.10.2008 hat die Sichtweise der ersten Instanz zurechtgerückt. Auch wenn noch keine abschließende Entscheidung darüber getroffen wurde, ob die Nachrichtensprecherinnentätigkeit von Eva Herman als Arbeitsverhältnis einzuordnen ist, so hat der Vorsitzende Richter jedenfalls ganz deutlich betont, dass der umstrittene Text anlässlich der Veröffentlichung des Buches von Eva Herman keine Verherrlichung des Nationalsozialismus beinhalte. Der tatsächlich geäußerte Wortlaut, der u. a. auf der Website www.eva-herman.de von Eva Herman abrufbar ist, sei in der Öffentlichkeit zum Teil verkürzt und verfälscht wiedergegeben worden.

Dazu Eva Herman: „Ich bin sehr erleichtert, dass nun endlich durch eine unabhängige Instanz wie das Landesarbeitsgericht Hamburg eine verbindliche Bewertung meiner Äußerungen erfolgte.“

Das Gericht wird nun voraussichtlich eine Beweisaufnahme zu einzelnen Umständen der Sprechertätigkeit von Eva Herman für den NDR durchführen, um danach abschließend zu entscheiden, ob es sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis handelt. Im Gegensatz zum erstinstanzlichen Gericht wird das Landesarbeitsgericht damit den Sachverhalt tatsächlich aufklären. In der Zwischenzeit sind die Parteien durch das Gericht aufgefordert, noch einmal über eine gütliche Einigung zu sprechen.

Dies teilte heute das kes-pr - Büro Hamburg mit.

Zuvor mussten bereits dpa und ZDF zurückrudern

Bereits im Februar hatte die Nachrichtenagentur dpa vor dem Landgericht Köln ausdrücklich anerkannt, nicht mehr behaupten zu dürfen, Herman habe in der Talkshow Johannes B. Kerner am 9.10.2007 gesagt, „wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden“.

Auch das ZDF hatte sich durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichten müssen, nicht mehr den Eindruck zu vermitteln, Herman habe öffentlich geäußert, bei den Nazis sei nicht alles schlecht gewesen.

mehr bei uns zum Rauswurf von Eva Herman beim NDRNDR beendete im September 2007 die Zusammenarbeit mit Eva Herman

Der NDR hatte die Zusammenarbeit mit Eva Herman im September 2007 mit sofortiger Wirkung beendet. Nach Ansicht von Volker Herres, NDR Programmdirektor Fernsehen, sei Frau Hermans schriftstellerische Tätigkeit "nicht länger vereinbar mit ihrer Rolle als Fernsehmoderatorin und Talk-Gastgeberin" gewesen. Ihren Job als „Tagesschau“-Sprecherin hatte sie bereits 2006 vorübergehend niedergelegt, als ihr emanzipationskritisches Buch „Das Eva-Prinzip“ erschien und für erhebliche Proteste sorgte.

mehr bei uns:
Aufarbeitung von Eva Hermans 'Rauswurf' bei JBK
31.03.2008 : Eva Herman beim Spring-Festival über "Kinder, Frauen, Karriere und Katastrophen"
10.02.2008 : Landgericht Köln gibt Eva Herman Recht
14.11.2007 : "Johannes B. Kerner beleidigt Mütter"
23.01.2007 : Eva Herman: "Eine Gesellschaft, die Kinder früh wegorganisiert, bekommt Probleme"
2006 : Eva Herma hält Emanzipation für gescheitert
2006 : Eva Herman im Cicero-Interview