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Konturlose Vermischung ist keine Integration

Kardinal Meisner begründet sein Verbot für multikulturelle Feiern in Schulen

Erzbischof Joachim Kardinal Meisner
Pressefoto des Erzbischoftums Köln

14.12.: Der Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, begründet in einem Beitrag für die „Welt“ (Mittwochsausgabe) sein Verbot multireligiöser Feiern in Schulen. Die Debatte entstehe in einem Milieu, das geprägt sei von einem problematischen Umgang mit den Religionen, erklärte der Kardinal.

In einer von der Pressestelle des Erzbistums herausgegebenen Stellungnahme zur „Richtlinie des Erzbischofs zu multireligiösen Feiern in Schulen“ wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Richtlinie des Erzbischofs für katholischen Religionslehrerinnen und -lehrer im Erzbistum Köln handelt, die im Verantwortungsbereich des Kardinals liegen. Es würden damit also keine Kompetenzen überschritten.

»Ein wenig Esoterik, ein bisschen Zen, dazu noch etwas Christentum«

Wie in einem Supermarkt bedienen sich die Menschen auch in Glaubensdingen: „Ein wenig Esoterik, ein bisschen Zen, dazu noch etwas Christentum, und zu Weihnachten darf es gern ein wenig mehr sein – aber immer nur so viel, wie sich jeder leisten möchte.“

Die unterschiedlichen Religionsgemeinschaften erhielten dabei „die Rolle der bloßen Lieferanten“, schreibt Meisner. „Frei und aufgeklärt wie wir sind, halten wir das Ganze für selbstverständlich, ohne die Konsequenzen zu bedenken.“

Das jeweilige Gottesbild hat Konsequenzen für das Zusammenleben

In einer Zeit, in der schon nicht wenige Christen Schwierigkeiten hätten, Weihnachten, Ostern und Pfingsten den entsprechenden Inhalten ihres Glaubens richtig zuzuordnen, könne er als Bischof „nicht tatenlos zusehen, wenn in multireligiösen Feiern zusammengebracht wird, was nicht zusammengehört“, betonte er.

„Erst recht mache ich mir Sorgen, wenn dies mit Kindern geschieht, die noch nicht einmal ihren eigenen Glauben richtig kennen.“ Darauf hätten sie zunächst einen Anspruch, betont er. Das sei auch ein Grund, „warum wir Bischöfe seit langem einen islamischen Religionsunterricht fordern“.

Meisner: „Unverbundene Vielfalt und ,Multikulti’ wirken aus sich heraus nicht schon integrierend.“ Das jeweilige Gottesbild habe auch Konsequenzen für das Zusammenleben der Menschen. „Wie steht es, zum Beispiel, um das Familienbild in den Religionen? Wie ist ihr Verhältnis zum Staat, zur Gewalt, zu den Menschenrechten, wie das zur Freiheit und das zwischen Glaube und Vernunft?“ Die Antworten, die der jeweilige Glaube gebe, hätten Konsequenzen für den einzelnen und alle.

Die "Privatsache Religion" hat höchst politische Folgen

Deshalb seien diese „so theologisch anmutenden Fragen alles andere als gesellschaftlich irrelevant“, unterstrich der Kardinal. „Wir haben in unserer religiösen Freizügigkeit allzu lange übersehen, dass die Privatsache Religion höchst politische Folgen zeitigt.“ Das hätten der Karikaturenstreit und die Auseinandersetzung über die Regensburger Rede des Papstes gezeigt.

„Konturlose Vermischung ist keine Integration, sondern verhindert sie“, betonte er. „Junge Menschen erwarten von uns vernünftige Orientierung, und die bieten wir ihnen nicht, indem wir Grenzen verwischen, sondern aufzeigen. Werden wir begreifen, was gemeinsam geht und was nicht, um darauf aufbauend einen wahrhaftigen Dialog zu führen? Die Antwort gibt uns kein Glaube, sondern nur die Vernunft.“

Multireligiöse Feiern überfordern die Kinder

In einer von der Pressestelle des Erzbistums herausgegebenen Stellungnahme zur „Richtlinie des Erzbischofs zu multireligiösen Feiern in Schulen“ heißt es:

"Die Richtlinie des Erzbischofs betrifft ausdrücklich multireligiöse Gottesdienste in Schulen, bezieht sich also nicht grundsätzlich auf alle multireligiösen Feiern. Der Erzbischof wendet sich bewusst an die katholischen Religionslehrerinnen und -lehrer im Erzbistum Köln. Sie erteilen den Religionsunterricht auf der Grundlage der bischöflichen Lehrbeauftragung, der „Missio“. In diesen Verantwortungsbereich gehören auch schulpastorale Aktivitäten in Verantwortung der Religionslehrer, wie etwa Schulgottesdienste. Die Richtlinie ist deshalb auch kein unberechtigter Eingriff des Erzbischofs in den Bereich der öffentlichen Schulen. Die Richtlinie ist keine Absage an den notwendigen interreligiösen Dialog."

Kinder und Jugendliche müssen zunächst in ihrer eigenen Religion Halt und Heimat finden. Es überfordert ihre Fähigkeit zur Unterscheidung, wenn sie in einer multireligiösen Feier etwa zwischen den unterschiedlichen Gottesbildern differenzieren müssen, die den beteiligten Glaubensgemeinschaften zueigen sind.

Quelle: jesus.de / kath.net

AREF, 14.12.2006

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