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Keine Almosen

Jurist: Staat müsste Milliarden an Kirchen zahlen

09.08.2010: Zur Ablösung der historisch bedingten staatlichen Zahlungen an die Kirchen müsste nach Ansicht des Juristen Christian Heckel vom Staat eine Einmalzahlung in Milliardenhöhe erbracht werden.

Um den Betrag von knapp 460 Millionen Euro an jährlichen Zuwendungen durch Kapitalerträge zu ersetzen, müsste die öffentliche Hand den Kirchen einmalig mindestens das Zwanzigfache zur Verfügung stellen, also mehr als neun Milliarden Euro, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses der württembergischen Landessynode am Montag dem epd. «Das kann der Staat nicht schultern», ergänzte Heckel, der Richter am Verwaltungsgerichtshof Mannheim ist.

Die Debatte über die Staatsleistungen hatte der FDP-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki, ausgelöst. Er hatte zunächst gefordert, angesichts angespannter öffentlicher Finanzen die Zuwendungen des Landes an die Kirche um zehn bis 15 Prozent zurückzufahren. In der vergangenen Woche brachte der FDP-Politiker eine Einmalzahlung ins Gespräch, um die wiederkehrenden staatlichen Leistungen an die Kirchen zu beenden. Nach dem Grundgesetz setzt eine Beendigung der in den Staatskirchenverträgen und Konkordaten geregelten Zahlungen der Länder entsprechende Grundsätze zur Ablösung auf Bundesebene voraus.

Zahlungen beruhen auf Enteignungen

Heckel argumentierte, bei diesen Zuwendungen handele es sich um keine Almosen, sondern um Leistungen, zu denen sich der Staat vertraglich verpflichtet habe. Diese rechtlichen Verpflichtungen resultierten vor allem aus der Enteignung kirchlicher Güter vor rund 200 Jahren. Der Jurist wies darauf hin, dass die staatlichen Gelder nicht in den Privatnutzen der Kirchen flössen, sondern großteils in öffentliche Aufgaben. Wenn sich die Kirchen beispielsweise mangels Geld aus der Kindergartenarbeit zurückzögen, müssten die Kommunen einspringen und diese Leistung übernehmen.

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 09.08.2010 / epd

 

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