|
![]() |
Schuldentilgung50 Jahre Verkehrssünderkartei in Flensburg
Für Verkehrsdelikte werden ab einer Geldbuße von DM 80,- zusätzlich zwischen 1 und 7 Punkte eingetragen. Wird das Konto "überzogen", wird der Führerschein entzogen. Sofern innerhalb von zwei Jahren ab Rechtskraft kein erneuter Verkehrsverstoß geahndet wird, erfolgt automatisch die Löschung der Punkte. Werden dagegen innerhalb der Zweijahresfrist wiederum Punkte eingetragen, so bleiben die alten Punkte so lange stehen, bis die neuen Punkte tilgungsreif sind. Nach spätestens fünf Jahren werden die Punkte gelöscht. * * * Die Bibel gebraucht das Wort "Sünde" für Dinge, die uns von Gott trennen. Wir sprechen heute von der
Verkehrsünderkartei und vom Temposünder. Von Gott heißt es: ,,Unsere Missetaten
stellst du vor dich, Aber Gott überführt uns nicht von der Sünde, um uns kaputt zu machen, sondern um uns heil zu machen. Schuld vor Gott erledigt sich nicht - wie bei der Flensburger Verkehrssünderkartei - durch Liegenlassen. Wo aber der
gekreuzigte und auferstandene Gottessohn, Uwe Schütz |
mehr
bei uns:
1932 : Erste Autobahn in Deutschland
1973 : Notrufnummern 110 und 112
1973 : 1. Sonntagsfahrverbot
1976: Erst gurten,
dann starten