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SchieflageVor 35 Jahren: Marianne Bachmeier erschießt den Mörder ihrer Tochter
06.03.1981: Im Schwurgerichtssaal des Lübecker Landgerichts erschießt Marianne Bachmeier den Mörder ihrer 7-jährigen Tochter. Die Täterin lässt sich widerstandslos festnehmen. Mord oder Totschlag? Das Lübecker Landgericht verurteilt sie (im März 1983) wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Gefängnis. Selbstjustiz wurde ihr nicht angelastet. Sie habe unter außergewöhnlichen Umständen spontan gehandelt. Nach drei Jahren Haft wird sie wegen Suizidgefahr vorzeitig aus der Haft entlassen und geht ins Ausland. 13 Jahre nach der Tat sagt sie in einen Radiointerview (DLF), sie habe die Tat nie bereut. * * * Der Täter (Klaus Grabowski, 35), der gestanden hatte, ihre Tochter Anna erdrosselt zu haben, war bereits wegen sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen verurteilt worden. Während seiner Haft ließ er sich kastrieren, unterzog sich aber zwei Jahre später einer Hormonbehandlung. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 wäre eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht möglich gewesen. Der Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass damit eine Strafe verhängt würde, ohne dass eine neue Straftat begangen wurde. Der nachträgliche Schutz der Allgemeinheit vor Triebtätern ist also menschenrechtswidrig. Werden hier Täter mehr geschützt als die Opfer? Die Opfer leiden jedenfalls, wenn kein Wunder passiert, ihr Leben lang. Immer öfter kommen im Namen der Menschenrechte dubiose Urteile zustande. Ich fürchte, dass solche Urteile Selbstjustiz wie im Fall Bachmeier fördern könnten und die Menschenrechte geradezu pervertiert werden. Uwe Schütz |
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08.12.1980
: Ermordung von Ex-Beatle
John Lennon 28.02.1981 : Verbotene Demo am KKW-Baugelände Brokdorf 06.03.1981 : M. Bachmeier erschießt Mörder ihrer Tochter 29.07.1981 : Jahrhundert-Hochzeit in London 06.10.1981 : Ermordung des Ägypt. Staatspräsidenten Sadat |
17.12.2009:
Nachträgl.
Sicherungsverwahrung ist menschenrechtswidrig
23.09.2010: Ehebruch ist kein Kündigungsgrund für Kirche 03.11.2009: Kreuz im Klassenzimmer verstößt gegen Menschenrechte |
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