Allgemeines
Die NATO (north atlantic
treaty organisation), das Nordatlantische Bündnis, ist ein
Zusammenschluss souveräner Staaten, die entschlossen sind,
wesentliche sicherheits- und verteidigungspolitische Ziele gemeinsam
zu verfolgen. Beschlüsse des Bündnisses können nur
im Konsens erfolgen. Mitgliedstaaten behalten ihre volle Souveränität
und Unabhängigkeit.
Nordatlantikvertrag (North Atlantic
Treaty)
|
NATO-Gipfeltreffen
im November 2002 in Prag (Tschechien)
Deutschland ist mit 122 Mio. Euro und 18% des NATO-Militärhaushaltes
nach den USA zweitgrößte Beitragszahler.
Foto: public domain, wikipedia.de
|
Die Parteien dieses Vertrags
bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze
der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern
und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die
Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker,
die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person
und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie
sind bestrebt, die innere Festigkeit und das Wohlergehen im nord-atlantischen
Gebiet zu fördern. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen
für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung
des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen. Sie vereinbaren daher
diesen Nordatlantikvertrag:
Artikel 1
Die Parteien verpflichten
sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen,
jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf
friedlichem Wege so zu regeln, dass der internationale Friede, die
Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und
sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung
oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten
Nationen nicht vereinbar sind.
(...)
Artikel 5
Die Parteien vereinbaren,
dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in
Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen
wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten
Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung
der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder
kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die
angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich
für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die
Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt,
trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit
des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.
Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen
ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die
Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen
Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen
Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und
zu erhalten.
(Auszüge aus dem
NATO-Vertrag von Washington DC, 4. April 1949)
Mitglieder
Die NATO hat zurzeit
32 Mitglieder (Stand 2024). Die zwölf Gründungsmitglieder
sie gehören seit 1949 der NATO an sind Belgien,
Dänemark, Frankreich, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, das
Königreich der Niederlande, Norwegen, Portugal, die Vereinigten
Staaten von Amerika sowie das Vereinigte Königreich.
Im Jahre 1952 traten
die Türkei und Griechenland der Organisation bei, und seit
1955 ist die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der NATO. Spanien
ist dem Bündnis 1982 beigetreten, und 1990 erfolgte die Ausdehnung
des Nordatlantikvertrages auf das gesamte Deutschland.
|
Ost-Erweiterung
der NATO belastet das Verhältnis zu Russland:
Dunkelblau: Mitgliedstaaten
Hellblau: Beitrittskandidaten
Grün: Zugesagte Einladung
Rot: Kein Beitritt geplant
Grau: Haltung zum Beitritt unbekannt
|
Osterweiterung
Auf dem NATO-Gipfel in
Madrid 1997 wurden erstmals Beitrittsverhandlungen mit den ehemaligen
Warschauer Pakt-Staaten Polen, Tschechien und Ungarn angeboten,
später folgten weitere osteuropäische Staaten.
Am 12. März 1999
traten Polen, Tschechien und Ungarn bei sowie am 29. März 2004
Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakei
und Slowenien.
Beim NATO-Gipfel in Bukarest
im April 2008 wurde der Beitritt Albaniens und Kroatiens offiziell
beschlossen.[1] Ihr Beitritt wurde für den NATO-Gipfel im April
2009 in Kehl und Straßburg geplant, von allen NATO-Mitgliedern
ratifiziert[2] und am 1. April 2009 vollzogen.
Am 5. Juni 2017 trat
Montenegro 29. Mitgliedsland der NATO bei. Nach Einigung über
die Namensgebung trat Nordmazedonien am 27. März 2020 der NATO
als 30. Mitglied bei. Als Reaktion auf den Russischen Überfall
2022 auf die Ukraine kamen 2023 Finnland und 2024 Schweden hinzu.
Kriege
Zeit
|
Name
|
Gegner
|
Anmerkungen
|
1999
|
|
Bundesrepublik
Jugoslawien (heute Serbien)
|
Es wurde weder ein Mitgliedstaat der NATO angegriffen,
noch gab es eine Ermächtigung des UN-Sicherheitsrates,
völkerrechtswidrig.
Die Sprachregelung in Deutschland war, man müsse ein
neues Auschwitz verhindern |
2001
|
|
Afghanistan
|
Resolution
1386 des UN-Sicherheitsrats |
2003
|
|
Irak
|
Die
USA hatten vor dem Krieg vor dem UN-Sicherheitsrat ausgesagt,
sie besäßen Beweise für irakische Massenvernichtungswaffen,
die den Westen bedrohen. Doch diese Massenvernichtungswaffen
gab es nicht. Die Militäroperation erfogte ohne Mandat
des UN-Sicherheitsrates und ist völkerrechtswidrig. |
2011
|
|
Libyen
|
UN-Resolution
1973 die UN-Mitgliedsstaaten zur Einrichtung einer Flugverbotszone
über Libyen unter Beachtung des allgemeinen Waffenembargos.
Die NATO "erweiterte" um ihre Regime-Change-Operation
(Sturz von Staatschef Ghadafi und stürzt das Land in ein
Chaos, dass bis heute anhält. |
Gremien
Nordatlantikrat (auch Nato-Rat genannt)
Oberste Entscheidungsgremien
sind der Nordatlantikrat, der Verteidigungsplanungsausschuss und
die Nukleare Planungsgruppe.
Der Nordatlantikrat ist
das wichtigste Entscheidungsgremium. Er befasst sich mit allen Bereichen
der Bündnispolitik - mit Ausnahme der Verteidigungsplanung
und der Nuklearpolitik. Der Nordatlantikrat trifft sich in der Regel
einmal pro Woche auf Ebene der Ständigen Vertreter (Botschafter),
halbjährlich auf der Ebene der Außen- und Verteidigungsminister
sowie etwa alle drei Jahre auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs.
Der Verteidigungsplanungsausschuss
sowie die Nukleare Planungsgruppe treffen sich halbjährlich
auf Ebene der Verteidigungsminister sowie - in Vorbereitung auf
diese Sitzungen - auf Ebene der Ständigen Vertreter (Botschafter).
Militärausschuss
Der Militärausschuss
ist das oberste militärische Gremium der NATO. Er untersteht
dem Nordatlantikrat, dem Verteidigungsplanungsausschuss sowie der
Nuklearen Planungsgruppe und berät diese in Fragen der Militärpolitik
und -strategie. Außerdem ist er für die Gesamtleitung
der militärischen Aufgaben des Bündnisses verantwortlich.
Er trifft sich einmal pro Woche auf Ebene der Nationalen Militärischen
Vertretern sowie dreimal jährlich auf Ebene der Generalstabschefs.
Diesen obersten Gremien
arbeiten etwa 340 nachgeordnete Gremien (Ausschüsse, Arbeitsgruppen
usw.) sowie der Internationale Stab und der Internationale Militärstab
zu.
Quellen: NATO und Auswärtiges
Amt der Bundesrepublik Deutschland
Seite erstellt am 30.03.2004
|