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Hintergrund-Infos

NATO


Allgemeines

Die NATO (north atlantic treaty organisation), das Nordatlantische Bündnis, ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten, die entschlossen sind, wesentliche sicherheits- und verteidigungspolitische Ziele gemeinsam zu verfolgen. Beschlüsse des Bündnisses können nur im Konsens erfolgen. Mitgliedstaaten behalten ihre volle Souveränität und Unabhängigkeit.

Nordatlantikvertrag (North Atlantic Treaty)

Nato-Rat, Gipfeltreffen 2002 in Prag
NATO-Gipfeltreffen im November 2002 in Prag (Tschechien)
Deutschland ist mit 122 Mio. Euro und 18% des NATO-Militärhaushaltes nach den USA zweitgrößte Beitragszahler.
Foto: public domain, wikipedia.de

Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie sind bestrebt, die innere Festigkeit und das Wohlergehen im nord-atlantischen Gebiet zu fördern. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen. Sie vereinbaren daher diesen Nordatlantikvertrag:

Artikel 1
Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, dass der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.

(...)

Artikel 5
Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten. Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.

(Auszüge aus dem NATO-Vertrag von Washington DC, 4. April 1949)

Mitglieder

Die NATO hat zurzeit 32 Mitglieder (Stand 2024). Die zwölf Gründungsmitglieder – sie gehören seit 1949 der NATO an – sind Belgien, Dänemark, Frankreich, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, das Königreich der Niederlande, Norwegen, Portugal, die Vereinigten Staaten von Amerika sowie das Vereinigte Königreich.

Im Jahre 1952 traten die Türkei und Griechenland der Organisation bei, und seit 1955 ist die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der NATO. Spanien ist dem Bündnis 1982 beigetreten, und 1990 erfolgte die Ausdehnung des Nordatlantikvertrages auf das gesamte Deutschland.

Ost-Erweiterung der NATO belastet das Verhältnis zu Russland:
Dunkelblau: Mitgliedstaaten
Hellblau: Beitrittskandidaten
Grün: Zugesagte Einladung
Rot: Kein Beitritt geplant
Grau: Haltung zum Beitritt unbekannt

Osterweiterung

Auf dem NATO-Gipfel in Madrid 1997 wurden erstmals Beitrittsverhandlungen mit den ehemaligen Warschauer Pakt-Staaten Polen, Tschechien und Ungarn angeboten, später folgten weitere osteuropäische Staaten.

Am 12. März 1999 traten Polen, Tschechien und Ungarn bei sowie am 29. März 2004 Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien.

Beim NATO-Gipfel in Bukarest im April 2008 wurde der Beitritt Albaniens und Kroatiens offiziell beschlossen.[1] Ihr Beitritt wurde für den NATO-Gipfel im April 2009 in Kehl und Straßburg geplant, von allen NATO-Mitgliedern ratifiziert[2] und am 1. April 2009 vollzogen.

Am 5. Juni 2017 trat Montenegro 29. Mitgliedsland der NATO bei. Nach Einigung über die Namensgebung trat Nordmazedonien am 27. März 2020 der NATO als 30. Mitglied bei. Als Reaktion auf den Russischen Überfall 2022 auf die Ukraine kamen 2023 Finnland und 2024 Schweden hinzu.

Kriege

Zeit
Name
Gegner
Anmerkungen
1999
Bundesrepublik Jugoslawien (heute Serbien)
Es wurde weder ein Mitgliedstaat der NATO angegriffen, noch gab es eine Ermächtigung des UN-Sicherheitsrates, völkerrechtswidrig.
Die Sprachregelung in Deutschland war, man müsse ein neues Auschwitz verhindern
2001
Afghanistan
Resolution 1386 des UN-Sicherheitsrats
2003
Irak
Die USA hatten vor dem Krieg vor dem UN-Sicherheitsrat ausgesagt, sie besäßen Beweise für irakische Massenvernichtungswaffen, die den Westen bedrohen. Doch diese Massenvernichtungswaffen gab es nicht. Die Militäroperation erfogte ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates und ist völkerrechtswidrig.
2011
versch.,
z.B. Unified Protector
Libyen
UN-Resolution 1973 die UN-Mitgliedsstaaten zur Einrichtung einer „Flugverbotszone über Libyen“ unter Beachtung des allgemeinen Waffenembargos. Die NATO "erweiterte" um ihre Regime-Change-Operation (Sturz von Staatschef Ghadafi und stürzt das Land in ein Chaos, dass bis heute anhält.

Gremien

Nordatlantikrat (auch Nato-Rat genannt)

Oberste Entscheidungsgremien sind der Nordatlantikrat, der Verteidigungsplanungsausschuss und die Nukleare Planungsgruppe.

Der Nordatlantikrat ist das wichtigste Entscheidungsgremium. Er befasst sich mit allen Bereichen der Bündnispolitik - mit Ausnahme der Verteidigungsplanung und der Nuklearpolitik. Der Nordatlantikrat trifft sich in der Regel einmal pro Woche auf Ebene der Ständigen Vertreter (Botschafter), halbjährlich auf der Ebene der Außen- und Verteidigungsminister sowie etwa alle drei Jahre auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs.

Der Verteidigungsplanungsausschuss sowie die Nukleare Planungsgruppe treffen sich halbjährlich auf Ebene der Verteidigungsminister sowie - in Vorbereitung auf diese Sitzungen - auf Ebene der Ständigen Vertreter (Botschafter).

Militärausschuss

Der Militärausschuss ist das oberste militärische Gremium der NATO. Er untersteht dem Nordatlantikrat, dem Verteidigungsplanungsausschuss sowie der Nuklearen Planungsgruppe und berät diese in Fragen der Militärpolitik und -strategie. Außerdem ist er für die Gesamtleitung der militärischen Aufgaben des Bündnisses verantwortlich. Er trifft sich einmal pro Woche auf Ebene der Nationalen Militärischen Vertretern sowie dreimal jährlich auf Ebene der Generalstabschefs.

Diesen obersten Gremien arbeiten etwa 340 nachgeordnete Gremien (Ausschüsse, Arbeitsgruppen usw.) sowie der Internationale Stab und der Internationale Militärstab zu.

Quellen: NATO und Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland

Seite erstellt am 30.03.2004

Inhalt:

Was ist die Nato?

Der Nordatlantik-Vertrag

Mitglieder

Gremien

 

 

mehr bei uns über die NATO:
1982: Nato-Doppelbeschluss
1997 : Unterzeichnung der NATO-Russland-Grundakte
Nato-Angriff auf Jugoslawien