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Hintergrund-Infos

Deutschlands Weg zur Demokratie

Deutschlands Weg in die Demokratie 1918/1919

Revolution 1918/19

Im Herbst 1918 zeignete sich das Ende des Ersten Weltkriegs ab, als Soldaten, inbesondere Marinemannschaften, Befehle verweigerten. Damit begannen Deutschland auch politische Unruhen.

Im deutsch-amerikanischen Notenwechsel zur Beendigung des Ersten Weltkriegs signalisierte die US-amerikanische Regierung, dass Deutschland nur bei einem Thronverzicht des Kaiser Wilhelm II. erträgliche Waffenstillstandsbedingungen erwarten könne. Kaiser Wilhelm II. neigte zunächst dazu, als Kaiser abzudanken, aber preußischer König zu bleiben.

Politisches Chaos: Ausrufung zweier Republiken

Als sich jedoch die revolutionäre Situation im ganzen Reich immer stärker zuspitzte, erklärte Reichskanzler Prinz Max von Baden am 9. November 1918 ohne vorherige Rücksprache mit Wilhelm II. dessen Thronverzicht und ernannte - ohne über die dafür notwendigen verfassungsmäßigen Kompetenzen zu verfügen - Friedrich Ebert als Führer der stärksten Reichstagspartei zum neuen Reichskanzler.

Friedrich Ebert bildete daraufhin einen Rat der Volksbeauftragten, der paritätisch mit je drei Mitgliedern von SPD und USPD besetzt war. Am selben Tag, am 9. November 1918, riefen Karl Liebknecht die "sozialistische Republik" und Philipp Scheidemann die "Deutsche Republik" aus.

Abdankung des deutschen Kaisers

Am 11. November, dem Tag der Unterzeichnung des Waffenstillstands, ging Kaiser Wilhelm II. ins Exil in die Niederlande. Erst am 28. November fertigte er eine offizielle Abdankungsurkunde aus. Er verzichtete darin auf die Kaiserwürde und legte auch die preußische Krone nieder. Gleichzeitig entband er die Angehörigen des Heers und die Beamten von dem ihm geleisteten Treueid und forderte sie auf, die neuen Inhaber der politischen Macht bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln zu unterstützen. Am 1. Dezember erklärte auch Kronprinz Wilhelm den doppelten Thronverzicht.

Rat der Volksbeauftragten beschließt Wahlen

Ende November 1918 beschloss der Rat der Volksbeauftragten, eine verfassungsgebende Nationalversammlung wählen zu lassen. Am 20. Dezember 1918 bestätigte eine Mehrheit auf der Reichskonferenz der Arbeiter- und Soldatenräte diesen Beschluss.

Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung

Alle Bürger über 20 Jahren erhielten das aktive und passive Wahlrecht, erstmals auch Frauen. Am 19. Januar 1919 fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur Nationalversammlung statt. Die Wahlbeteiligung in Höhe von 83 Prozent zeigte, dass die parlamentarische Staatsform von der breiten Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen wurde.

Stärkste Partei wurde die SPD mit 37 Prozent, gefolgt vom Zentrum mit 19,7 Prozent. Gemeinsam mit der Deutschen Demokratischen Partei (DDP), der Nachfolgepartei der Fortschrittspartei, bildeten diese Parteien die Weimarer Koalition, die zusammen auf 76 Prozent kamen.

Im Gegensatz zur Nationalliberalen DVP, der konservativen DNVP und der radikaldemokratischen USPD bekannten sich die drei Parteien uneingeschränkt zu den Grundsätzen der parlamentarischen Demokratie.

Erste Nationalversammlung - Beginn der Weimarer Republik

Am 6. Februar 1919 trat die Nationalversammlung zur ersten Sitzung zusammen. Da in Berlin die revolutionären Unruhen (Spartakusaufstand) andauerten, trat die Nationalversammlung auf Beschluss der provisorischen Reichsregierung im leichter zu schützenden Weimar zusammen. Deshalb wird die Zeit auch Weimarer Republik genannt.

Die Nationalversammlung war das verfassunggebende, erste demokratisch gewählte Parlament in Deutschland. 423 Abgeordnete versammelten sich an diesem Tag im festlich geschmückten Saal des Weimarer Nationaltheaters.

Die erste Aufgabe der Nationalversammlung war die Etablierung der ersten demokratisch legitimierten Regierung. Mit den Stimmen der Weimarer Koalition wählte sie Philipp Scheidemann, SPD, zum Ministerpräsidenten. Am 11. Februar 1919 wurde Friedrich Ebert (SPD) der erste Reichspräsident der Republik.

Die Volksvertreter - und erstmals Volksvertreterinnen - erarbeiteten in den folgenden Monaten eine Verfassung, die das Volk zum Souverän erhob: "Alle Macht geht vom Volk aus." Einige Artikel der Weimarer Verfassung sind noch heute im Grundgesetz enthalten.

Die Versammlung verlegte ihren Sitz erst wieder am 30. September 1919 zurück nach Berlin und löste sich am 21. Mai 1920 auf. Nach den Reichstagswahlen am 6. Juni 1920 trat der 1. Reichstag an die Stelle der Nationalversammlung.

Quellen: www.bundestag.de und www.dhm.de

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