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Lebensrechtler muss ins Gefängnis
Annen wegen Beleidung eines Abtreibungsarztes verurteilt
Der Lebensrechtler Klaus Günter Annen (Weinheim bei Heidelberg) muss ins Gefängnis. Annen hatte Ende 2001 vor der Praxis eines Frauenarztes Flugblätter mit der Aufforderung "Stoppt rechtswidrige Abtreibungen" und dem Vorwurf, der Arzt praktiziere einen "Mord an Kindern", verteilt. Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Lebensschützer daraufhin wegen Beleidung des Abtreibungsarztes zu zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldstrafe von 550 Euro. Außerdem drohte es ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft an, falls Annen seine Aktion wiederhole.
Dennoch verbreitete Annen später in der Nachbarschaft ähnliche Flugblätter ohne Namensnennung mit dem Hinweis, dass "in Ihrer Nähe rechtswidrige Abtreibungen durchgeführt werden". Dies wurde jetzt als Verstoß gegen die gerichtlichen Auflagen gewertet und mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 300 Euro beziehungsweise vier Tagen Gefängnis geahndet. Wenn er dies nicht bis Ende Juli zahlt, muss die viertägige Haft in der Justizanstalt Mannheim bis Ende Juli antreten. Gegenüber idea sagte Annen, dass er die Ordnungsstrafe nicht bezahle und statt dessen einen Teil seines Urlaubs im Gefängnis verbringe.
Oberlandesgerichte fällten gegensätzliche Urteile
Baden-Württembergs Oberlandesgerichte sind sich uneins. Während das Oberlandesgericht Stuttgart das Heilbronner Urteil im März bestätigte, kam das Oberlandesgericht Karlsruhe im April bei Würdigung derselben Tatbestände zum entgegengesetzten Ergebnis. Es befand, daß ein Arzt in Neckargemünd sich die drastisch formulierte Kritik gefallen lassen müsse. Es handele sich um einen "Beitrag im geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit bewegenden fundamentalen Frage". Annens Kritik sei durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der Begriff "rechtswidrig" entspreche der vom Bundesverfassungsgericht definierten Rechtslage. Danach sei ein nach Beratung erfolgter Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Indikation "rechtswidrig, aber nicht strafbar".
Vor drei Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, dass Annens Vergleich "Damals: Holocaust - heute: Babycaust" mit der freien Meinungsäußerung vereinbar sei.
14.07.03, Quelle: Newsletter von babycaust.de
Abtreibungen sind straffrei, aber nach wie vor "rechtswidrig". Das hat das Bundesverfassungsgericht vor 10 Jahren (Urteil vom 28.5.1993) fest gestellt. Darf Abtreibung an den ungeborenen Kindern trotzdem nicht öffentlich als rechtswidrig bezeichnet werden ? Wie kann das sein ? Haben nicht alle deutschen Gerichte die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts ?
Das hohe Haus muss wohl den Begriff "rechtswidrig" noch definieren
!
Ist die Tötung eines ungeborenen Menschen nach deutscher Rechtsauffassung
nun:
Rechtswidrig = rechtmäßig, und erlaubt ?
Rechtswidrig = rechtmäßig, aber nicht erlaubt ?
Rechtswidrig = nicht rechtmäßig, aber erlaubt ?
Rechtswidrig = nicht rechtmäßig, und nicht erlaubt ?
Quelle: www.babycaust.de
Trotzdem halten gemäß
einer Emnid-Umfrage 70% der Bundesbürger Abtreibung für rechtmäßig.
Wie kann das sein ?
Darüber und über die Reform des § 218 vor 10 Jahren und ein Kommentar
dazu in
unserem Kalenderblatt
mehr bei uns:
BGH-Urteil
schützt Abtreibungsärzte - Persönlichkeitsrecht geht vor
Meinungsfreiheit
EU-Urteil: Recht
auf Lebensschutz gilt nicht für Ungeborene
Der Test : Bin
ich über das deutsche Abtreibungsrecht gut informiert ?
AREF, 2003