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Steuernachzahlung durch Elterngeld

Das Elterngeld erhöht die Steuerbelastung

18.01.: Seit dem 1. Januar 2007 gilt das Elterngeld. Viele junge Familien werden damit auf den ersten Blick besser gestellt – vor allem wenn vor der Geburt beide Elternteile berufstätig waren. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. weist jedoch darauf hin, dass sich durch das Elterngeld die Steuerbelastung für frisch gebackene Eltern erhöht. Der bundesweit aktive Lohnsteuerhilfeverein mit Hauptsitz in München geht davon aus, dass unter Umständen mit einer Steuernachzahlung für das Jahr 2007 gerechnet werden muss.

Elterngeld geht in die Ermittlung des Steuersatzes ein

Wie das Elterngeld berechnet wird, ist vielen bekannt. Was von der Öffentlichkeit jedoch fast unbemerkt blieb: Das Elterngeld unterliegt als Lohn- und Einkommensersatzleistung dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet konkret: Das Elterngeld wird zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen und erhöht diesen. Der so ermittelte Steuersatz wird auf das steuerpflichtige Einkommen angerechnet, zu dem das Elterngeld jedoch nicht zählt. „Junge Familien werden also nicht so gut gestellt, wie es anfangs den Anschein hatte“, so Siegfried Stadter, Vorstandsmitglied der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Stadter ist überzeugt: „Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 werden sich die negativen Auswirkungen zeigen.“ Je nach Verdienst könnte die Steuerbelastung um mehrere hundert Euro steigen. Eine erwartete Steuerrückzahlung könnte damit ausbleiben. Oftmals müsste sogar mit einer Nachzahlung gerechnet werden.

Beispiel: Steuerbelastung steigt um 1.380 Euro

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hat die steuerliche Auswirkung des Elterngeldes beispielhaft berechnet: Ein Ehepaar erhält am 2. Januar 2007 Nachwuchs. Die Mutter verdiente im Jahr 2006 30.000 Euro brutto, die sie in der Steuerklasse IV versteuert hat und erhält nun Elterngeld in Höhe von 1.000 Euro pro Monat bzw. 12.000 Euro im Jahr 2007. Der Ehemann hatte im Jahr 2007 einen Bruttojahresverdienst von 30.000 Euro und wechselte nach der Geburt des Kindes von der Steuerklasse IV in die Steuerklasse III. Würde das Elterngeld nicht zur Berechnung der Steuerbelastung herangezogen, so müsste er 1.550 Euro Steuern für 2007 zahlen. Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von 6,5 Prozent. Wird das Elterngeld jedoch unter Progressionsvorbehalt hinzugezogen, erhöht sich der Durchschnittssteuersatz nahezu auf 12,4 Prozent. Die Steuerbelastung würde auf 2.930 Euro steigen. Die steuerliche Mehrbelastung würde in diesem Beispielfall 1.380 Euro betragen.

Lohnsteuerhilfe rät, eine günstigere Steuerklassenkombination zu wählen

Durch die Wahl der richtigen Steuerklasse schon vor der Geburt können werdende Eltern die eventuell eintretenden Steuernachteile teilweise ausgleichen. Je höher das Nettogehalt in den letzten 12 Monaten vor der Geburt eines Kindes ist, desto höher ist der Anspruch auf Elterngeld. Wird also ein Kind erwartet, sollte der Elternteil, der das Kind nach der Geburt betreut, so früh wie möglich eine günstige Steuerklasse wählen, raten die Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Ein solcher Wechsel sei problemlos einmal mitten im Jahr möglich.

Durch den Bezug von höherem Elterngeld wird der steuerliche Nachteil des Progressionsvorbehaltes ausgeglichen, so die Steuerexperten weiter. Die durch die neue Steuerklassenkombination höheren Steuerabzüge würden bei der Veranlagung der Einkommensteuer ausgeglichen, d. h. zurückerstattet. „Trotzdem sollte ein solcher Wechsel gut überlegt werden“, betont Siegfried Stadter, „weil derjenige mit der ungünstigen Steuerklasse weniger Anspruch auf eventuelles Kranken- oder Arbeitslosengeld hat. Denn auch für diese Lohnersatzleistungen ist der Nettolohn maßgebend.“

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. berät Arbeitnehmer und Rentner

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde nach eigenen Angaben 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten mehr Infos unter www.lohi.de

Quelle: Presseinfo der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein, vom 18.01.2007

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