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Keine Parallelgesellschaften
Verwaltungsgericht Stuttgart hat Befreiung von Schulpflicht abgelehnt
03.08.07: Die Tochter einer religiösen Schulverweigerer-Familie aus Baden-Württemberg wird nicht von der gesetzlichen Schulpflicht befreit. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am Donnerstag die entsprechende Klage einer Familie aus Windischenbach bei Öhringen (Hohenlohekreis) ab.
Der Erziehungsauftrag der staatlichen Schulen fördere auch den Erwerb sozialer Kompetenzen, hieß es in der Begründung des Gerichts. Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren.
Spätaussiedlerfamilie wollte ihre 12-jährige Tochter von Schulpflicht befreien
Die Spätaussiedlerfamilie gehört einer Gemeinde von «Evangeliums-Christen
Baptisten» an. Die Eltern wollten mit ihrer
Klage ihre zwölfjährige Tochter von der Schulpflicht befreien lassen.
Die Familie hatte sich dabei auf das Grundrecht der Glaubensfreiheit berufen.
Weiterhin abgelehnt hat das Verwaltungsgericht den parallel gestellten Antrag der Baptisten auf Genehmigung einer von der «Evangeliums-Christen Baptisten»-Gemeinde gegründeten «christlichen Grund- und Hauptschule» in Windischenbach. Die Lehrer der Schule hätten keine ausreichenden fachlichen Fähigkeiten, so das Gericht.
Umsetzung der Schulpflicht wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt
Umgesetzt wird die Schulpflicht in den Schulgesetzen der Bundesländer. Auf die Schulverweigerer aus religiösen Gründen reagieren sie unterschiedlich: Die Maßnahmen reichen von still schweigender Duldung bis zu Bußgeldern und Erzwingungshaft für die Eltern. In Einzelfällen bringt die Polizei die Kinder zwangsweise zur Schule.
«Philadelphia Schule» fordert Bildungspflicht statt Schulpflicht
Befürworter des Hausunterrichts wie das christliche Heimschulwerk «Philadelphia Schule» in Siegen fordern statt einer Schulpflicht eine Bildungspflicht. Sie verweisen darauf, dass in fast jedem Land Europas sowie in Russland und in den USA Hausunterricht unter verschiedenen Auflagen erlaubt ist.
Quelle: jesus.de-Newsletter / epd vom 02.08.2007
Autor dieser Seite: Uwe Schütz
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