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Home-Schooling

Schulboykott aus Gewissensgründen

25.01.05: Immer öfter erreichen uns Nachrichten über Eltern, die sich aus Gewissensgründen weigern, ihre Kinder in eine staatliche Schule zu schicken und ihre Kinder statt dessen zu Hause zu unterrichten, per "Home Schooling".

Eine aktuelle Abfrage des Düsseldorfer Schulministerium bei allen 54 Schulämtern des Landes hat ergeben, dass in Nordrhein-Westfalen derzeit insgesamt 42 Kinder aus 26 Familien von ihren Eltern aus religiösen Gründen nicht zur Schule geschickt werden. Die Schulpflicht sei "ein Kinderrecht, das wir wahren müssen", sagte Schulministerin Ute Schäfer gegenüber der Neuen Westfälischen Zeitung.

Schätzungen zufolge werden in Deutschland ca. 500 Kinder zu Hause unterrichtet.

Insbesondere sehen Eltern immer wieder mit dem Sexualunterricht in der Grundschule Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt. Außerdem hätte die Sexualerziehung an den Schulen ihr ursprünglich gesetztes Ziel nicht erreicht: Statt Frühschwnagerschaften bei Minderjährigen, Abtreibungen und Geschlechtskrankenheiten zu senken, seien diese stark gestiegen.

HomeSchooling beschäftigt die Gerichte

20.01.: Das Amtsgericht Hersbruck verurteilte das Ehepaar Jörg und Esther Großelümern aus Schwarzenbruck, Kreis Nürnberger Land, wegen Verletzung der Schulpflicht zu einer Geldbuße von 1.100 Euro. Jörg Großelümern, ein Software-Entwickler, sagte, das Gericht habe ihre Gründe in keinster Weise gewürdigt. Das Ehepaar kündigte an, das Urteil nicht zu akzeptieren und den Rechtsweg auszuschöpfen. Pressestimmen und Kommentare von den Beklagten und ihrer Rechtsanwältin Gabriele Eckermann zu diesem Fall gibt es unter www.hausunterricht.org/html/hersbruck.html

13.01.: Seit Oktober 2004 halten in Paderborn sieben Aussiedler-Familien, die sich als Baptisten bezeichnen, 14 ihrer Kinder aus religiösen Gründen von der Grundschule fern – vor allem, weil dort zu freizügig über Sex geredet werde. Die Leitung des Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden K.d.ö.R. (BEFG), in dem sich Baptisten- und Brüdergemeinden zusammen geschlossen haben, distanziert sich vom Schulboykott "baptistischer" Aussiedler in Paderborn mehr

Rechtslage: Eltern droht unmittelbarer Zwang oder Entzug des Sorgerechts

Die Schulpflicht ist in Deutschland anders als in vielen anderen Staaten keine Bildungs- oder Unterrichtspflicht, sondern eine "Schulbesuchspflicht". Sie wird durch Gesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Im Grundgesetz ist lediglich verankert, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht (Art. 7, GG).

Gesetzliche Bestimmungen in Bayern

Es besteht Schulpflicht für 12 Jahre (evtl. Verkürzung möglich); Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Die Erziehungsberechtigten müssen minderjährige Schulpflichtige bei der Schule anmelden. Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig teilnehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen besuchen. Die Erziehungsberechtigten sind ferner verpflichtet, um die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schüler besorgt zu sein und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen.

Die Verletzung der Schulpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Art. 119 Abs. 1 Nr. 2 BayEUG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Art. 118 Abs. 1 Nr. 2 sieht vor, dass die Kreisverwaltungsbehörde durch ihre Beauftragten den Schulpflichtigen der Schule zwangsweise zuführen kann. Zur Durchführung des Schulzwangs dürfen die Beauftragten der Kreisverwaltungsbehörde Wohnungen, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum betreten und unmittelbaren Zwang ausüben. Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person und Unverletzlichkeit der Wohnung werden also eingeschränkt.

Leserbrief eines Elternpaares aus NRW

Am 25.01. erreichte uns dazu der Leserbrief eines Ehepaares. Eltern aus Nordrhein-Westfalen erläutern in einem Leserbrief ausführlich ihre Beweggründe und bitten um Veröffentlichung:

"Als selbst unterrichtende Eltern, die auch von den Behörden massiv unter Druck gesetzt werden, ist uns die Situation des Homeschoolings in Deutschland aus eigener Erfahrung bekannt. Bei vielen Homeschool-Eltern liegt ein reifer Entscheidungsprozess vor ihrer Entscheidung, ihre Kinder nicht mehr der öffentlichen Schule anzuvertrauen." mehr

Autor dieser Seite: Uwe Schütz, 25.01.2005

 

mehr bei uns über Hausunterricht / Home Schooling:

24.06.2011:
Bericht in der FAZ über erfolgreichen Hausunterricht

28.01.2010:
Schulverweigerer bekamen in den USA politisches Asyl

06.08.2009:
Bundesverfassungsgericht: Schulpflicht steht über religiösen Bedenken

11.10.2006:
Europäischer Gerichtshof:
Schulpflicht verstößt nicht gegen Menschenrechte

31.08.2006:
Familie flüchtet vor Sorgerechtsentzug

19.02.2006:
Homeschooling - Bayern lenkt ein

21.06.2006:
Bundesverfassungs-gericht über Home-Schooling

16.09.2005:
Aussiedlerfamilien wegen Schulverweigerung zu Bußgeld verurteilt

17.08.2005
Schulverweigerer wandern mit ihren Kindern nach Österreich aus

25.01.2005:
Leserbrief von "Homeschoolern" in NRW

25.01.2005:
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