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Home-SchoolingSchulboykott aus Gewissensgründen25.01.05: Immer öfter erreichen uns Nachrichten über Eltern, die sich aus Gewissensgründen weigern, ihre Kinder in eine staatliche Schule zu schicken und ihre Kinder statt dessen zu Hause zu unterrichten, per "Home Schooling". Eine aktuelle Abfrage des Düsseldorfer Schulministerium bei allen
54 Schulämtern des Landes hat ergeben, dass in Nordrhein-Westfalen
derzeit insgesamt 42 Kinder aus 26 Familien von ihren Eltern aus religiösen
Gründen nicht zur Schule geschickt werden. Die Schulpflicht sei "ein
Kinderrecht, das wir wahren müssen", sagte Schulministerin Ute
Schäfer gegenüber der Neuen Westfälischen Zeitung. Schätzungen zufolge werden in Deutschland ca. 500 Kinder zu Hause unterrichtet. Insbesondere sehen Eltern immer wieder mit dem Sexualunterricht in der Grundschule Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt. Außerdem hätte die Sexualerziehung an den Schulen ihr ursprünglich gesetztes Ziel nicht erreicht: Statt Frühschwnagerschaften bei Minderjährigen, Abtreibungen und Geschlechtskrankenheiten zu senken, seien diese stark gestiegen. HomeSchooling beschäftigt die Gerichte20.01.: Das Amtsgericht Hersbruck
verurteilte das Ehepaar Jörg und Esther Großelümern aus
Schwarzenbruck, Kreis Nürnberger Land, wegen Verletzung der Schulpflicht
zu einer Geldbuße von 1.100 Euro. Jörg Großelümern,
ein Software-Entwickler, sagte, das Gericht habe ihre Gründe in keinster
Weise gewürdigt. Das Ehepaar kündigte an, das Urteil nicht zu
akzeptieren und den Rechtsweg auszuschöpfen. Pressestimmen
und Kommentare von den Beklagten und ihrer Rechtsanwältin Gabriele
Eckermann zu diesem Fall gibt es unter www.hausunterricht.org/html/hersbruck.html 13.01.: Seit Oktober 2004 halten in Paderborn sieben Aussiedler-Familien, die sich als Baptisten bezeichnen, 14 ihrer Kinder aus religiösen Gründen von der Grundschule fern vor allem, weil dort zu freizügig über Sex geredet werde. Die Leitung des Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden K.d.ö.R. (BEFG), in dem sich Baptisten- und Brüdergemeinden zusammen geschlossen haben, distanziert sich vom Schulboykott "baptistischer" Aussiedler in Paderborn mehr Rechtslage: Eltern droht unmittelbarer Zwang oder Entzug des SorgerechtsDie Schulpflicht ist in Deutschland anders als in vielen anderen Staaten keine Bildungs- oder Unterrichtspflicht, sondern eine "Schulbesuchspflicht". Sie wird durch Gesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Im Grundgesetz ist lediglich verankert, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht (Art. 7, GG). Gesetzliche Bestimmungen in BayernEs besteht Schulpflicht für 12 Jahre (evtl. Verkürzung möglich); Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Die Erziehungsberechtigten müssen minderjährige Schulpflichtige bei der Schule anmelden. Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig teilnehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen besuchen. Die Erziehungsberechtigten sind ferner verpflichtet, um die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schüler besorgt zu sein und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Die Verletzung der Schulpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die
nach Art. 119 Abs. 1 Nr. 2 BayEUG mit einer Geldbuße geahndet werden
kann. Art. 118 Abs. 1 Nr. 2 sieht vor, dass die Kreisverwaltungsbehörde
durch ihre Beauftragten den Schulpflichtigen der Schule zwangsweise zuführen
kann. Zur Durchführung des Schulzwangs dürfen die Beauftragten
der Kreisverwaltungsbehörde Wohnungen, Geschäftsräume und
befriedetes Besitztum betreten und unmittelbaren Zwang ausüben. Die
Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person und
Unverletzlichkeit der Wohnung werden also eingeschränkt. Leserbrief eines Elternpaares aus NRWAm 25.01. erreichte uns dazu der Leserbrief eines Ehepaares. Eltern aus Nordrhein-Westfalen erläutern in einem Leserbrief ausführlich ihre Beweggründe und bitten um Veröffentlichung:
Autor dieser Seite: Uwe Schütz, 25.01.2005 |
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