Schulpflicht verstößt nicht gegen
Menschenrechte
Niederlage für Anhänger des Hausunterrichts beim Europäischen
Gerichtshof
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André
Rudolph, der wegen Hausunterricht in Haft war, mit seiner
Frau bei Günter Jauch in der Sendung stern tv auf RTL.
Sie flüchteten nach Österreich.
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11.10.2006: Die Anhänger des in Deutschland nicht erlaubten
Hausunterrichts, auch "Homeschooling" genannt, haben eine
schwere juristische Niederlage erlitten: Der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte (Straßburg) hat jetzt entschieden,
dass die Schulpflicht
nicht gegen Menschenrechte der Eltern verstößt.
Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg hatte die Klage eingereicht,
weil es sich durch die Schulpflicht in Deutschland in das Menschrecht
eingeschränkt sieht, wonach Eltern das vorrangige Recht haben,
die Art der Bildung zu bestimmen, die ihren Kindern zuteil werden
soll". Mit seinem Anliegen war das Ehepaar zuvor in allen juristischen
Instanzen gescheitert, zuletzt im April 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht.
Das Ehepaar aus Herbolzheim hatte für seinen Hausunterricht
das Material der nicht anerkannten, evangelikal geprägten Philadelphia-Schule
(Siegen) verwendet.
Eheleute kritisieren Sexualkundeunterricht, mystische Gestalten
und Gewalt
Die Eheleute hatten ihre Klage damit begründet, dass der Unterricht
an staatlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen nicht
mit ihrem christlichen Glaubensverständnis zu vereinbaren sei.
Die Eheleute kritisierten vor allem den Sexualkundeunterricht, die
Einbeziehung mystischer Gestalten wie Hexen und Zwerge in anderen
Fächern sowie die wachsende psychische und physische Gewalt
an Schulen.
Richter: Schüler sollen zu mündigen Bürgern
erzogen werden
Die Straßburger Richter hielten jetzt fest, dass das Recht
auf Religionsfreiheit nicht das Recht garantiere, sich nicht
mit möglichen Konflikten zwischen der Wissenschaft und Religion
auseinandersetzen zu müssen.
Mystische Gestalten wie Zwerge und Hexen, die von den Antragstellern
als okkult angesehen würden, seien allen Kindern durch Märchen
und Kinderbücher bekannt. Im Schulunterricht würden sie
als erfundene Charaktere eingeführt. Deshalb
unterstützt der Staat keinen Aberglauben an seinen Schulen,
so der Gerichtshof.
Nach Überzeugung der Richter steht die Schulpflicht
auch nicht im Widerspruch zum Recht der Eltern, ihre Kinder entsprechend
ihrer eigenen Wertvorstellungen zu erziehen: Eltern können
ihre Kinder vor und nach der Schule sowie am Wochenende prägen.
Neben der Wissensvermittlung sorge die Schulpflicht auch für
eine Erziehung zu mündigen Bürgern in einer demokratischen
und pluralistischen Gesellschaft.
Soziale Kompetenz im Umgang mit Menschen anderer Überzeugungen
könne nur durch regelmäßigen Kontakte innerhalb
der Gesellschaft erworben werden: Dem täglichen Umgang
mit anderen Kindern beim Schulbesuch kommt dabei die größte
Bedeutung zu, so die Richter.
Parallelgesellschaften sind zu vermeiden
Die Richter stellten sich auch hinter die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,
nach der die Gesellschaft ein generelles Interesse daran hat,
die Entwicklung von Parallelgesellschaften zu vermeiden. Auch
Minderheiten müssten in die Gesellschaft integriert werden.
Kritik aus den USA: Sorge vor anhaltender Verfolgung
von Christen
Die Entscheidung ist in den USA auf Kritik gestoßen. Das
letzte Wort über die Erziehung ihrer Kinder sollten Eltern
haben, so ein Sprecher der Organisation Alliance Defense
Fund, die sich für Religionsfreiheit und die Stärkung
der Familie einsetzt. Das Urteil öffne eine Tür
für eine anhaltende Verfolgung von Christen, die ihren
Kindern Hausunterricht erteilen.
In der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte [Art. 26(3)] heißt es
jedoch : "Eltern haben das vorrangige Recht, die Art der Bildung
zu bestimmen, die ihren Kindern zuteil werden soll".
Paderborner Schulverweigerer in Erzwingungshaft
Unterdessen ist ein Paderborner Vater von neun Kindern am 5. Oktober
ins Gefängnis nach Hamm gebracht worden, wo er 13 Tage lang
eine Erzwingungshaft verbüßen muss. Waldemar Block, Mitglied
einer Gemeinde der Evangeliumschristen-Baptisten, hatte sich geweigert,
ein Bußgeld zu bezahlen, weil seine schulpflichtigen Kinder
zeitweise zu Hause unterrichtet wurden.
Wie sieben weitere Familien aus Paderborn alle Aussiedler
aus Ländern der früheren Sowjetunion wollte Block
aus Glaubensgründen seine Kinder vor einer negativen Prägung
durch öffentliche Schulen bewahren. Wie der Verein Schulunterricht
zu Hause (SchuzH) mit Sitz in Dreieich dazu mitteilte, werden die
Kinder inzwischen an einer christlichen Privatschule unterrichtet.
Das Bußgeld habe der Vater jedoch nicht bezahlt, weil dies
nach seiner Überzeugung ein Eingeständnis wäre, Unrecht
begangen zu haben.
Schätzung : In Deutschland wird ca. 500 Familien Hausunterricht
erteilt
Erst Mitte September hatte eine Mutter von zwölf Kindern aus
den Reihen der Paderborner Schulverweigerer eine zehntägige
Erzwingungshaft verbüßt. SchuzH rief dazu auf, den Vater
in seiner Haft mit Briefen zu ermuntern. Nach Angaben von SchuzH
gibt es in Deutschland zwischen 500 und 1.000 Familien, die ihre
Kinder zu Hause unterrichteten. Amtliche Zahlen gibt es nicht.
Im August 2006 flüchte die Hamburger Familie Rudolph aus Angst
vor Sorgerechtsentzug nach Österreich. Günter Jauch berichtete
in Stern-TV über den Fall (s.Bild) unter dem Titel "Mein
Kind lernt daheim": Pro und contra Homeschooling mehr
Quelle: www.kath.net / idea
Autor dieser Webseite: Uwe Schütz
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