Asyl für deutsche Familie in den USA
US-Richter sieht in Deutschland Menschenrechte verletzt und gab
Asyl
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Hannelore
und Uwe Romeike mit ihren fünf Kindern Foto:
www.netzwerk-bildungsfreiheit.de
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28.01.2010: Die deutsche
Familie Romeike hat vor einem US-Gericht politisches Asyl bekommen.
Laut HSLDA (Home School Legal Defense Association) habe der Richter
Lawrence Burman bei der Urteilsverkündung in Memphis im Bundesstaat
Tennessee formuliert, dass die Romeikes Anspruch auf Asyl hätten.
Er sehe in Deutschland grundlegende Menschenrechte der Familie Romeike
verletzt. Die Familie habe "gut begründete Angst vor Verfolgung"
und darum das Recht, in den USA Unterschlupf zu finden. Die deutschen
Behörden unterdrückten "auf beschämende Weise"
religiöse Minderheiten, sagte der US-Richter.
Das Ehepaar Hannelore
und Uwe Romeike flüchtete mit ihren fünf Kindern von der
deutschen Behörden in die USA. Weil sie manche Inhalte des
Unterrichtsprogrammes nicht mit ihren Überzeugungen in Einklang
bringen konnten, hatten sich die Eltern geweigert, ihre Kinder in
die Schule zu schicken und ihre Kinder zuhause unterrichtet.
2006 erhielten sie zunächst
einen Brief vom Bürgermeister, wonach sie 30 Euro Strafe für
jedes Kind zahlen müssten. Als die Eltern sich weigerten, stand
die Polizei vor der Tür.
Polizei wollte die Tür aufbrechen, wenn sie nicht aufmachten
"Wir wollten die
Tür nicht aufmachen, aber die Polizisten haben 20 Minuten lang
an der Tür geklingelt", berichtete der Familienvater im
Frühjahr gegenüber der Nachrichtenagentur AP. "Sie
riefen uns an, sprachen auf den Anrufbeantworter und sagten, sie
würden die Tür aufbrechen, wenn wir sie nicht öffnen
würden. Dann öffnete ich schließlich." Die
Polizisten nahmen die weinenden Kinder mit und brachten sie zur
Schule. Die Eltern mussten mehrere hundert Euro Strafe zahlen. Nachdem
die Familie 2007 ein Gerichtsverfahren verloren hatte, entschlossen
sie sich zur Ausreise in die USA.
Verhaltene Reaktionen auf Seite der deutschen Politik
In den deutschen Medien
gab es bisher nur sehr verhaltene Reaktionen. Nur SPIEGEL-ONLINE
titelte: Fundi-Christen feiern Sieg über "peinliches Deutschland".
Lutz Gorgens, deutscher
Generalkonsul für den Südosten der USA, widersprach in
der "Washington Post" den Vorwürfen des US-Gerichts.
Deutschland verfüge über ein großes Angebot an Bildungsmöglichkeiten.
Die Eltern könnten zwischen öffentlichen, privaten und
religiösen Schulen wählen, einschließlich alternativer
Einrichtungen wie Waldorf- oder Montessorischulen. Die Schulpflicht
sichere einen hohen Bildungsstandard für alle Kinder.
Das Auswärtige Amt
in Berlin teilte mit, man habe den Fall zur Kenntnis genommen. Erst
wenn das Urteil offiziell vorliege, werde es eine Stellungnahme
geben: "Das Generalkonsulat in Atlanta wird sich der Sache
annehmen", sagte ein Sprecher gegenüber SPIEGEL-ONLINE.
In Deutschland gibt es nicht Bildungspflicht, sondern Schulpflicht
In den USA werden etwa
1,5 Millionen Kinder zu Hause unterrichtet. In Deutschland werden
nach Schätzungen 500 Kinder illegal zu Hause unterrichtet.
Eltern, die ihre Kinder nicht in eine staatlich anerkannte Schule
schicken, und damit gegen die "Schulpflicht" verstoßen,
drohen Geldstrafen, die bei Nichtzahlen schon in Haftstrafen umgewandelt
wurden.
Das Netzwerk Bildungsfreiheit,
das sich für alternative Schulkonzepten einsetzt, kommentiert
die Entscheidung mit den Worten: "Dies ist eine schallende
Ohrfeige für den deutschen Staat und dessen politisch Verantwortliche,
die zwar gern die Einhaltung der Menschenrechte im Ausland anmahnen,
es selbst aber im eigenen Land damit nicht so genau nehmen."
(www.netzwerk-bildungsfreiheit.de)
Was steht über Bildung in der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte?
Nach Artikel 26 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte heißt es:
Die Eltern haben
ein vorrangiges Recht,
die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil
werden soll.
(Artikel
26, Absatz 3, Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte)
Autor: Uwe Schütz
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