"Die selbe Verfolgung wie vorher"
Obama-Regierung kippt das Asyl für die deutsche Familie Romeike
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Uwe
und Hannelore Romeike vor der Urteilsverkündigung auf den
Stufen des Sixth Circuit Court of Appeals, dem zweithöchsten
U.S.-Berufungsgericht in Asylfragen. Quelle: derblauebrief.net |
15.05.2013: Ein amerikanisches
Berufungsgericht in Cincinatti, Ohio, hat dem Einspruch der U.S.-Regierung
stattgegeben, wonach Uwe und Hannelore Romeike mit ihrer Familie
kein Asyl zu gewähren sei.
Der Familie drohte in Baden-Württemberg Sorgerechtsentzug
Das Elternpaar war im
Jahr 2008 mit seinen damals fünf Kindern aus Bissingen, Baden-Württemberg,
mit einem Besuchervisum in die USA gereist und hatte dort Asyl beantragt.
Die überzeugten Christen waren durch das Verhalten deutscher
Schulbehörden, die den Hausunterricht der Romeikes mit Polizeigewalt
und Sorgerechtsentzug zu unterbinden versuchten, zu dem Schluss
gekommen, dass nur eine Auswanderung die familiäre Integrität
gewährleiste.
US-Richter hatte 2010 Asyl gewährt
2010
beschied ein Asylrichter in Tennessee, USA, dass Romeikes Zuflucht
zu gewähren sei: Der deutsche Schulzwang sei ein totalitäres
Relikt, das grundlegenden Freiheitsrechten widerspreche. Es sei
unverantwortlich, die Familie nach Deutschland zurückzuschicken
und sie wissentlich der behördlichen Verfolgung preiszugeben.
Dem Einspruch gegen jenes Urteil durch den U.S.-Generalstaatsanwalt
Eric Holder wurde zwei Jahre später stattgegeben, die Berufung
der Romeikes hiergegen ist am 14. Mai 2013 von einem dreiköpfigen
Richtergremium abgelehnt worden.
Familienvater erklärte, dass bei Abschiebung die gleiche
Verfolgung drohe wie vorher
Das amerikanische blog-Magazin
LifeSiteNews zitierte Uwe Romeike, einen Klavierlehrer,
vor der Urteilsverkündigung mit den Worten: Wenn das
Gericht unser Asyl vollständig ablehnt, bedeutet das, dass
sie uns nach Deutschland zurückschicken, wo wir dieselbe Verfolgung
vorfinden würden, wie vor unserer Auswanderung.
Michael Farris, Rechtsanwalt
der größten amerikanischen Rechtsschutzvereinigung für
Hausunterrichter HSLDA -, erklärte nach dem Urteil gegenüber
LifeSiteNews: Wir glauben, dass das Berufungsgericht
falsch liegt, wir werden Einspruch dagegen einlegen. Farris
ergänzte, dass Amerika für diese Familie Platz hat,
und wir werden alles tun, um ihnen zu helfen. Co-Anwalt Mike
Donnelly betonte, dass das Berufungsgericht Berge an Beweisen
zu der Tatsache ignoriert habe, dass Hausunterrichter in Deutschland
mit hohen Strafgeldern belegt und ihnen das Sorgerecht für
ihre Kinder entzogen würden. Das seien Dinge, die die meisten
Menschen als Verfolgung bezeichnen würden.
Die nächsthöhere
Gerichtsinstanz, die Romeikes jetzt anrufen können, ist das
amerikanische Verfassungsgericht, der Supreme Court. Allerdings
wird HSLDA, das die Familie rechtlich vertritt, zuvor eine erneute
Anhörung vor dem Berufungsgericht in Cincinatti beantragen.
Dann sollen alle 15 derzeit dort amtierenden Richter über das
Urteil befinden.
Unterdessen hat eine
online-Petition an das Weiße Haus, die sich für den Verbleib
der deutschen Hausunterrichter in den USA einsetzt, über 123.000
Unterschriften auf sich vereint. 100.000 Unterstützer sind
erforderlich, damit das Weiße Haus sich des Anliegens annimmt
und Obama offizielle hierzu Stellung nimmt.
Quelle: Der Blaue Brief
derblauebrief.net
Autor dieser Webseite:
Uwe Schütz
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