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"Die selbe Verfolgung wie vorher"

Obama-Regierung kippt das Asyl für die deutsche Familie Romeike

Uwe und Hannelore Romeike vor der Urteilsverkündigung auf den Stufen des Sixth Circuit Court of Appeals, dem zweithöchsten U.S.-Berufungsgericht in Asylfragen. Quelle: derblauebrief.net

15.05.2013: Ein amerikanisches Berufungsgericht in Cincinatti, Ohio, hat dem Einspruch der U.S.-Regierung stattgegeben, wonach Uwe und Hannelore Romeike mit ihrer Familie kein Asyl zu gewähren sei.

Der Familie drohte in Baden-Württemberg Sorgerechtsentzug

Das Elternpaar war im Jahr 2008 mit seinen damals fünf Kindern aus Bissingen, Baden-Württemberg, mit einem Besuchervisum in die USA gereist und hatte dort Asyl beantragt. Die überzeugten Christen waren durch das Verhalten deutscher Schulbehörden, die den Hausunterricht der Romeikes mit Polizeigewalt und Sorgerechtsentzug zu unterbinden versuchten, zu dem Schluss gekommen, dass nur eine Auswanderung die familiäre Integrität gewährleiste.

US-Richter hatte 2010 Asyl gewährt

2010 beschied ein Asylrichter in Tennessee, USA, dass Romeikes Zuflucht zu gewähren sei: Der deutsche Schulzwang sei ein totalitäres Relikt, das grundlegenden Freiheitsrechten widerspreche. Es sei unverantwortlich, die Familie nach Deutschland zurückzuschicken und sie wissentlich der behördlichen Verfolgung preiszugeben. Dem Einspruch gegen jenes Urteil durch den U.S.-Generalstaatsanwalt Eric Holder wurde zwei Jahre später stattgegeben, die Berufung der Romeikes hiergegen ist am 14. Mai 2013 von einem dreiköpfigen Richtergremium abgelehnt worden.

Familienvater erklärte, dass bei Abschiebung die gleiche Verfolgung drohe wie vorher

Das amerikanische blog-Magazin „LifeSiteNews“ zitierte Uwe Romeike, einen Klavierlehrer, vor der Urteilsverkündigung mit den Worten: „Wenn das Gericht unser Asyl vollständig ablehnt, bedeutet das, dass sie uns nach Deutschland zurückschicken, wo wir dieselbe Verfolgung vorfinden würden, wie vor unserer Auswanderung.“

Michael Farris, Rechtsanwalt der größten amerikanischen Rechtsschutzvereinigung für Hausunterrichter – HSLDA -, erklärte nach dem Urteil gegenüber “LifeSiteNews”: „Wir glauben, dass das Berufungsgericht falsch liegt, wir werden Einspruch dagegen einlegen.“ Farris ergänzte, dass Amerika “für diese Familie Platz hat, und wir werden alles tun, um ihnen zu helfen.“ Co-Anwalt Mike Donnelly betonte, dass das Berufungsgericht „Berge an Beweisen“ zu der Tatsache ignoriert habe, dass Hausunterrichter in Deutschland mit hohen Strafgeldern belegt und ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen würden. Das seien Dinge, die die meisten Menschen als „Verfolgung“ bezeichnen würden.

Die nächsthöhere Gerichtsinstanz, die Romeikes jetzt anrufen können, ist das amerikanische Verfassungsgericht, der Supreme Court. Allerdings wird HSLDA, das die Familie rechtlich vertritt, zuvor eine erneute Anhörung vor dem Berufungsgericht in Cincinatti beantragen. Dann sollen alle 15 derzeit dort amtierenden Richter über das Urteil befinden.

Unterdessen hat eine online-Petition an das Weiße Haus, die sich für den Verbleib der deutschen Hausunterrichter in den USA einsetzt, über 123.000 Unterschriften auf sich vereint. 100.000 Unterstützer sind erforderlich, damit das Weiße Haus sich des Anliegens annimmt und Obama offizielle hierzu Stellung nimmt.

Quelle: Der Blaue Brief derblauebrief.net

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz


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