Totalitär?
Landgericht Kassel bestätigt Urteil gegen Schulgebäude-Verweigerer
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Thomas
Schaum: Wir werden uns auch durch eine Gefängnisstrafe
nicht von dem Entschluss abbringen lassen, unsere Kinder zuhause
zu unterrichten. Quelle: derblauebrief.net |
17.10.2013: Das Landgericht
Kassel hat am gestrigen Mittwoch die Verurteilung eines Schulgebäude-Verweigerer-Ehepaars
aus Nordhessen zu einer Geldstrafe bestätigt. Revisionsbemühungen
der Verurteilten sowie der Anklage wurden zurückgewiesen.
Damit bleibe es bei dem
Urteil des Amtsgerichts Fritzlar vom Mai dieses Jahres, sagte Dierk
Liebermann, Pressesprecher des Landgerichts, dem Evangelischen Pressedienst
(epd). Das Amtsgericht hatte den 51 Jahre alten Vater und die 48
Jahre alte Mutter aus dem nordhessischen Homberg/Efze wegen Verstoßes
gegen §182 des Hessischen Schulgesetzes ("Entziehung von
der Schulpflicht") zu einer Geldstrafe von je 700 Euro verurteilt.
Die Eltern hatten mehrfach
erklärt, ein Schulbesuch ihrer drei schulpflichtigen Kinder
im Alter von zehn bis 15 Jahren sei nicht mit ihrer christlichen
Überzeugung vereinbar. Sie kritisieren insbesondere den Sexualkundeunterricht
in der öffentlichen Schule und sehen die Gefahr, dass ihre
Kinder dort in Kontakt mit Alkohol und Drogen kommen könnten.
Die Eltern von insgesamt
neun Kindern wehren sich bereits seit 20 Jahren gegen die Schulpflicht
und standen deswegen immer wieder vor Gericht. Sie berufen sie dabei
auf das Grundgesetz,
wonach Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht
der Eltern ist.
Die Anklage hatte für Bildung zuhause ein Jahr Gefängnis
gefordert
Die Anklage hatte für
die "notorischen Schulverweigerer" und "Wiederholungstäter"
jeweils eine sechsmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung
beantragt.
Die Staatsanwaltschaft
hat dabei das Hessische Schulgesetz hinter sich. Darin heißt
es: Wer einen anderen der Schulpflicht dauernd oder hartnäckig
wiederholt entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten
oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft
(§ 182.1)
"Totalitäre Züge" heißt es im Blog "Der
blaue Brief"
"
Ein Jahr lang sollen Thomas und Marit Schaum hinter Gitter, weil
sie ihre Kinder keiner öffentlichen Schule anvertrauen",
heißt es in dem Blog "Der blaue Brief". Der Versuch
des Staates, das Ehepaar aus Nordhessen durch maximale Bestrafung
zu zwingen, gegen tiefgehende Überzeugungen zu handeln, trage
totalitäre Züge.
Gegen die Entscheidung
des Landgerichts wiederum können nun sowohl das Ehepaar als
auch die Staatsanwaltschaft erneut Revision beim Oberlandesgericht
Frankfurt einlegen.
Quellen: jesus.de-Newsletter
/ edp vom 16.10.2013 und Blog derblauebrief.net
Autor dieser
Webseite: Uwe Schütz
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