Sorgerecht zurück
Oberlandesgericht: Sorgerechtsentzug wegen Hausunterricht war
unverhältnismäßig
04.09.2014: Das Elternpaar
Petra und Dirk Wunderlich, das ihre vier Kinder zuhause unterrichtet,
bekommt das komplette Sorgerecht zurück. Das hat das Oberlandesgericht
Frankfurt (OLG) am 15.08.2014 entschieden. Das OLG hab damit eine
Beschluss des Darmstätter Amtsgerichts auf, das den Eltern
das Sorgerecht weitgehend entzogen hatte, weil sie ihre Kinder nicht
in die Schule geschickt hatten. Das Jugendamt strebe derzeit nicht
an, die Kinder noch einmal aus der Familie heraus zu nehmen, sagte
ei Seit Ende Juni blieben die Kinder wieder der Schule fern. Dieser
strafrechtliche Aspekt müsse allerdings getrennt vom Familienrecht
gesehen werden, sagte der stellvertretende OLG-Sprecher Jens Kreiling
gegenüber pro.
Jugendamt: Der Bildungsstand der Kinder ist nicht besorgniserregend
Die Prüfung habe
ergeben, dass der teilweise Entzug des Sorgerechtes unverhältnismäßig
gewesen sei. Diese Entscheidung sei ein Einzelfall und kein Grundsatzurteil.
In jedem anderen Fall müsse einzeln abgewogen werden, sagte
der OLG-Sprecher.
Den Kindern ginge es
gut bei den Eltern. Das Jugendamt schließe mittlerweile aus,
dass den Kinder durch ihre Eltern eine Einschränkung der körperlichen
Unversehrtheit droht. Zwischenzeitlich habe es die Annahme
gegeben, dass dies eventuell anders gewesen sei. Die Kinder hätten
zudem keine eingeschränkte Sozialkompetenz und würden
an ihren Eltern hängen. Ihr Bildungsstand sei nicht besorgniserregend.
Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass die Kinder zu Hause nicht
unterrichtet werden wollten.
Polizei hatte die vier Kinder in eine Jugendhilfeeinrichtung gebracht
2012
waren dem Ehepaar Wunderlich Teile des Sorgerechts entzogen und
dem Jugendamt übertragen worden: das Recht zur Regelung
der Schulangelegenheiten, das Recht auf Antragstellung bei Ämtern
und Behörden sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Weil das Ehepaar Wunderlich
auch daraufhin nicht einlenkte, holte die Polizei die vier Kinder
Ende August vergangenen Jahres ab und brachte sie in eine Jugendhilfeeinrichtung.
Nach drei Wochen durften sie wieder nach Hause unter der
Bedingung, dass sie in eine Schule gehen würden. Um ihre Kinder
nicht noch einmal weggenommen zu bekommen, stimmten die Eltern damals
zu. Seit Oktober 2013 gingen die vier Kinder auf eine staatliche
Schule. Seit Juni 2014 unterrichten die Eltern ihre Kinder erneut
zu Hause.
Der strafrechtliche Tatbestand besteht jedoch weiterhin
Diese familienrechtliche
Entscheidung sei aber getrennt zu sehen von der strafrechtlichen
Seite des Falls. Diese bestehe nach wie vor, erläutert Kreiling.
Die Eltern machten sich strafbar, wenn sie sich weigerten, ihre
Kinder in die Schule zu schicken. Am 25. Juni hatten sie den Schulbesuch
ihrer 8 bis 14 Jahre alten Kinder erneut beendet. Dies sei ein Missbrauch
der elterlichen Sorgfaltspflicht
Vater: Keine Auswanderung nach Frankreich
Wie Dirk Wunderlich gegenüber
idea sagte, rechnet er damit, dass die Schulbehörden die Familie
weiter traktieren. Doch das nehme er in Kauf. Dennoch
habe man Abstand von früheren Plänen genommen, nach Frankreich
auszuwandern, wo Hausunterricht erlaubt ist: Uns gefällt
es im Odenwald unserer Heimat noch immer am besten.
Die Familie will eigenen Angaben zufolge weiter um ihr Recht kämpfen,
Bildung zu Hause als Alternative zum öffentlichen Schulbesuch
ausüben zu dürfen.
Quellen:idea.de
und pro-medienmagazin.de
Autor dieser
Webseite: Uwe Schütz
|