Schulpflicht
In NRW sind zwei Mütter wegen Verweigerung einer Schulveranstaltung
in Haft
10.04.2010:
In Nordrhein-Westfalen wurden zwei Mütter in Haft genommen,
weil sie sich weigerten, ihre Kinder an einem Bühnenstück
Mein Körper gehört mir zur Sexualerziehung
in der Grundschule teilnehmen zu lassen.
Wie das christliche Informationsforum
"Medrum" berichtet, wurden die beiden Mütter Anna
D. und Elisabeth E.aus Salzkotten am Morgen des 07.04.2010 von Polizisten
abgeholt und zunächst in die JVA Bielefeld gebracht. Die beiden
Mütter wurden zwischenzeitlich in die JVA Gelsenkirchen gebracht,
in der sie für die Dauer von 6 und 8 Tagen die verhängte
Erzwingungshaft absitzen sollen.
Sie sind Mütter
von zusammen 14 Kindern. Sie lehnten es aus Gewissengründen
ab, ihre Kinder an der Theateraufführung "Mein Körper
gehört mir" teilnehmen zu lassen.
Die Mütter lehnen die Veranstaltung als Eingriff in die elterliche
Erziehungsrechte ab
Dieses Theaterstück
zerstöre nach Einschätzung der Mütter die Scham der
Kinder und begünstigt die Pädophilie, die es angeblich
verhindern soll. Die Eltern sehen dies als Eingriff in ihre elterlichen
Erziehungsrechte und ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit. Sie können
es ihren Kindern gegenüber nicht verantworten, sie an den von
der Schule angeordneten Theateraufführungen teilnehmen zu lassen.
Wie zuvor bereits bei anderen Elternteilen, sei die Grundschule
ihrer Kinder nicht bereit gewesen, einer Befreiung der Kinder von
der Theateraufführung zuzustimmen.
Der Besuch dieses Stücks
gehört seit mehreren Jahren zum Pflichtprogramm der Sexualaufklärung
an der Liborius-Grundschule in Salzkotten. Die Eltern nehmen Anstoß
an einzelnen Szenen im Stück, die Exhibitionisten und sexuelle
Übergriffe im familiären Bereich andeutungsweise darstellen.
Es gibt 17 gleichgelagerte Fälle von Erzwingungshaft
Vor Ostern wurden bereits
zwei Familienväter verhaftet, um Erwingungshaft gegen sie zu
vollstrecken. Wegen der Ablehnung der Teilnahme von Grundschulkindern
an Theateraufführungen wurde in insgesamt 17 Fällen Erzwingungshaft
gegen Elternteile in der Gemeinde im Raum Salzkotten verhängt
und in mehreren Fällen bereits vollstreckt. Die Höchstdauer
der bisher verhängten Haft beträgt derzeit 40 Tage.
Eltern sehen Religions- und Gewissensfreiheit verletzt
Die christliche Gemeinde,
in der gegen diese und weitere Elternteile Erzwingungshaft verhängt
oder schon vollstreckt wurde, setzt sich in einem Appell gegen die
Verletzung der Religions- und Gewissensfreiheit ihrer Gemeindemitglieder
ein.
Besonderes Verständnis
für diesen Appell hat der Rechtsanwalt Armin Eckermann von
"Schulunterricht zu Hause e.V.". Wie MEDRUM berichtete,
drängt sich ihm die essentielle Frage auf: "Wer schützt
uns Staatsbürger gegen Übergriffe des Staates in unsere
Grund- und Menschenrechte?" Er sieht in einer solchen Entwicklung
Grund, um das Recht der Eltern auf Erziehung und Wahrung der Gewissensfreiheit
besorgt zu sein. In einem Offenen Brief hatte er von einigen Monaten
an das Gericht appelliert:
"Bremsen Sie
den ausufernden Kulturkampf gegen die Glaubenserziehung christlicher
Eltern, die loyale Bürger unserer Gesellschaft sind und deren
Kinder die Schulpflicht an der Liboriusschule ansonsten vorbildlich
erfüllen, im Rahmen Ihrer Amtspflicht durch Augenmaß
und friedliche Lösungen und sprechen Sie die Betroffenen
frei."
(Quelle für den
Sachverhalt bis hierher: www.medrum.de
am 10.04.2010)
Verfassungsbeschwerde in Sachen Schulpflicht wurde abgewiesen
Im August 2009 hat das
Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld
für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur Entscheidung
angenommen mit der Begründung: Eltern könnten ihre Kinder
im Regelfall nicht wegen religiöser Bedenken vom Sexualkundeunterricht
oder schulischer Karnevalsveranstaltungen befreien lassen.
Manfred Müller,
Landrat des zuständigen Landkreises, sah sich mit dem Karlsruher
Beschluss in seiner Rechtsauffassung bestätigt und sagte laut
WDR: "Es macht keinen Sinn, Kinder unter einer Glasglocke groß
werden zu lassen", erklärte Landrat . Der Beschluss helfe,
überflüssige Diskussionen zu vermeiden.
Die Durchsetzung der Schulpflicht hat bereits international für
Aufsehen gesorgt
Die Durchsetzung der
Schulpflicht gegen Eltern, die ihre Kinder zuhause unterrrichten
wollen, hat bereits international für Aufsehen gesorgt. So
sind mehrere Mütter mit ihren Kindern nach Österreich
geflüchtet. Berühmteste Beispiel ist Familie
Romeike, die in die USA flüchtete und dort politisches Asyl
erhielt.
Kommentar: "Gesetzlich verankerter Verfassungsbruch"
Die Schulpflicht wurde
im 18. bzw. 19. Jahrhundert in Deutschland eingeführt, weil
man besonders in kleinbäuerlichen Betrieben die Arbeitskraft
der Kinder als erheblich wichtiger angesehen wurde als deren Schulbildung.
Dieses als Recht auf Bildung pervertiert zum Schulzwang.
Wann kommt endlich das
Umdenken von der Schulpflicht (=Anwesenheitspflicht) zur Bildungspflicht?
Es ist nicht nur schlecht
um die Bildung in Deutschland bestellt, sondern staatliche Stellen
setzen sich mit ihren Landesgesetzen und Verordnungen über
elementarste im Grundgesetz verankerte Grundrechte und auch über
die Menschenrechte hinweg. In Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte heißt es:
Die
Eltern haben ein vorrangiges Recht,
die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden
soll.
(Artikel
26, Absatz 3, Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte)
Der Artikel
6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter besonderem
Schutz der staatlichen Ordnung (Abs. 1).
Alle Schulgesetze greifen
durch die so genannte Schulpflicht und die damit verbundenen Repressalien
in Artikel 6 Abs. 2 GG ein, obwohl es darin eindeutig heißt:
(2) Pflege und Erziehung
der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst
ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht
die staatliche Gemeinschaft.
Ist dieses Grundrecht
einschränkbar? "Nein" meint die "Bürgerinitiative
für Verfassungsschutz" und ist der Auffassung, dass man
Schulgesetze, die den Artikel
6 Abs. 2 GG zitieren und einschränken, als gesetzlich verankerter
Verfassungsbruch werten kann. Dies ist in den Schulgesetzen von
Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein der Fall.
(Quelle: "Schulgesetze in Deutschland im Lichte des Zitiergebotes
gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG" von der "Bürgerinitiative
für Verfassungsschutz" 2009)
Und wo bleibt die Umsetzung
des Absatzes 4, wonach jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die
Fürsorge der Gemeinschaft hat? Wer schützt die Mütter
vor der staatlichen Gewalt?
Autor dieser Webseite:
Uwe Schütz
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