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Keine Ausnahme von der SchulpflichtVG Dresden : Privater Unterricht ist keine zulässige Alternative20.01.07: Die drei Kinder einer christlichen Familie aus der Oberlausitz müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden eine Schule besuchen. Die in Deutschland geltende Schulpflicht verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, verkündigten die Richter letzte Woche. Der private Unterricht durch die Eltern sei keine zulässige Alternative. Die Eltern wollen den Angaben zufolge die Kinder schon seit Jahren auf keine Schule schicken, um sie vor Themen wie Sexualität oder Evolutionstheorie zu schützen. Außerdem befürchten sie eine «atheistische Indoktrination». Das ehemalige Regionalschulamt Bautzen hatte auf Grund der Verweigerung eine Strafe von 5.000 Euro verhängt. Dagegen wollte sich die Familie vor dem Verwaltungsgericht wehren. Die Schule vermittele nicht nur ein bestimmtes Wissen, sondern sei auch ein Ort sozialer Kontakte und setze sich mit anderen Meinungen und religiösen Vorstellungen auseinander. Am Ende stehe im «Idealfall» der «mündige Bürger». Von diesem Prozess dürften die Kinder der Antragsteller nicht ausgeschlossen werden, so die Richter. Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. Quelle: jesus.de / epd AREF, 20.01.2007 |
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