Standesamt nicht mehr zwingend
"Mehr Entscheidungsfreiheit für Gemeinden bei Trauungsorten
08.10.09: Mit der Änderung
des Personenstandrechts haben die Bundesländer nun weitgehend
freie Hand hinsichtlich der Regelungen für die Wahl Eheschließungsorte
erhalten. Einzige bundesgesetzliche Vorgabe bleibt, dass die Eheschließung
"in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen
Form" vorgenommen wird.
Der Bayerische Innenminister
Herrmann sagte für den Freistaat Bayern: "In diesem vorgegebenen
Rahmen haben die Gemeinden nunmehr große Gestaltungsfreiheit.
Für mich ist klar: Wir wollen Brautpaaren keine unnötigen
Vorgaben machen, wie sie den schönsten Tag ihres Lebens feiern."
Dies gilt in Bayern künftig auch für die Begründung
von Lebenspartnerschaften.
Nach den bisherigen Vorgaben
durfte eine Trauung grundsätzlich nur im Standesamt und somit
weder unter freiem Himmel noch auf einem Schiff stattfinden. Andere
Örtlichkeiten wie Gaststätten waren ebenso ausgeschlossen.
Bayerns Innenminister: Wünsche können besser berücksichtigt
werden
Bayerns Innenminister
waren die bisherigen Vorgaben des Bundes zu streng: "Jetzt
konnten wir neue Vorgaben für die Standesämter erlassen,
die den Gemeinden wesentlich mehr Entscheidungsfreiheit geben. Im
Vordergrund stand dabei für mich eine möglichst flexible
und unbürokratische Handhabung. Ich bin sicher: Die Gemeinden
werden jetzt vielfach dem Wunsch von Brautpaaren entsprechen können,
die ihre Ehe nicht in der Amtsstube des Standesamtes, sondern nach
ihren Vorstellungen an einem anderen geeigneten Ort schließen
möchten. Eine Eheschließung etwa auf dem Schiff, unter
freiem Himmel, in Hotels oder Gaststätten wird künftig
vielfach möglich sein", sagte Innenminister Joachim Herrmann
zu den neuen "Vollzugshinweisen" für die Standesämter
zur Bestimmung des Eheschließungsortes.
Am 01.01.2009 traten wesentliche Änderungen des Personenstandsrechts
in Kraft
Mit Inkrafttreten des
Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts zum 1. Januar 2009
erfolgten wesentliche Änderungen des Personenstandsrechts in
Deutschland. Von historischer Bedeutung ist die Abschaffung der
Pflicht, vor einer kirchlichen Heirat zivilrechtlich die Ehe zu
schließen. Das bisherige Personenstandsgesetz geht zurück
auf das Reichsgesetz
über die Beurkundung des Personenstands vom 06.02.1875,
das erstmals eine zivile Trauung (ohne Kirche) ermöglichte.
Kritiker hatten vor dieser Änderung gewarnt,
weil die "Ehe
ohne Trauschein Zwangsehen und Mehrfach-Ehen Tür und Tor öffenen
könnten. Die Ev. Kirche in Deutschland (EKD) ließ
jedoch verlauten, dass es in der EKD auch künftig keine ausschließlich
vor dem Altar geschlossenen Ehe geben soll.
Für die Verwaltung
stand die Einführung elektronischer Personenstandsregister
anstelle der bisherigen Personenstandsbücher im Mittelpunkt
der Reform. Dabei entfiel das kaum bekannte und oft mit dem Stammbuch
der Familie verwechselte Familienbuch, einige seiner Funktionen
erfüllen künftig das Ehe-, Lebenspartnerschafts- und das
Geburtenregister. Die selten benutzten Abstammungsurkunden und Geburtsscheine
wurden abgeschafft, die Geburtsurkunde blieb erhalten. Zudem wird
die Benutzung der Personenstandsregister, insbesondere zu Forschungszwecken,
neu geregelt.
Quelle: Pressmitteilung
PM 419/09 des Bayerischen Innenministerium vom 05.10.09
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