AREF-Startseite

AREF-News

"Lebensschützer" unter Druck

Österreich: Grüne wollen Gefängnisstrafen für Lebensschützer vor Abtreibungskliniken

14.12.09: Im Österreichischen Parlament wird ein Antrag der Grünen beraten, wonach künftig Lebensschützer, die versuchen, Schwangere vor Abtreibungskliniken zum Austragen ihres ungeborenen Kindes zu bewegen, mit bis zu 6 Monaten Haft bestraft werden sollen. Der Antrag mit der Drucksachennummer 784/A wurde bereits Ende September eingebracht und nun erstmals debattiert.

Konkret heißt es darin: "§ 105a (1) Wer unangemessenen Druck, sei er moralischer, psychischer oder auch körperlicher Art, auf eine Frau ausübt, die einen nach § 97 Abs. 1 StGB straffreien Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt oder lassen will, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen." Weiter ist nach Absatz 2 zu bestrafen, "wer einen unangemessenen Druck im Sinne des Abs.1 auf medizinisches oder nicht-medizinisches Personal von mit Schwangerschaftsabbrüchen befassten Einrichtungen ausübt."

Was bedeutet "unangemessener Druck"

Was dabei "unangemessener Druck" bedeutet, regelt Absatz 3. Darin heißt es: "Unangemessenen Druck im Sinne des Abs. 1 übt vor allem aus, wer die betroffene Frau gegen ihren Willen beharrlich und nachdrücklich anspricht, versucht, ihr den Zugang zu einer sozialen oder medizinischen Einrichtung zu verwehren, oder versucht, ihr Gegenstände zu überreichen."

Quelle: jesus.de-Newsletter / ALfA

 

mehr bei uns: