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Burka-Verbot

Burka-Verbot

In Frankreich ist das Verbergen des Gesichts in der Öffentlichkeit künftig verboten

15.09.2010: Der französische Senat hat am gestrigen Dienstag ein Burka-Verbot verabschiedet. Damit ist das Verbergen des Gesichts in der Öffentlichkeit künftig verboten. Für Verstöße sind eine Geldstrafe von 150 Euro oder ein Kurs über die Werte der Republik vorgesehen.

Für Vollschleierzwang droht 30.000 Euro Geldstrafe und zwei Jahre Gefängnis

Die Polizei darf eine Frau mit Vollschleier bis zu vier Stunden festhalten. Wer eine Frau zwingt, den Vollschleier zu tragen, riskiert eine Geldstrafe bis zu 30.000 Euro und bis zu zwei Jahre Gefängnis. Erste Strafen können im Frühjahr 2011 verhängt werden. 18 Monate nach dem Inkrafttreten fordert das Parlament von der Regierung eine Bilanz.

Ausnahmen bei Motorradfahren, Karneval und Epidemien

Das Gesetz legt Ausnahmen fest, zum Beispiel für Motorradfahrer und Karnevalsmasken sowie für Gesundheitsmasken bei Epidemien. Das Innenministerium geht von 1.900 Frauen, die in Frankreich vom Burka-Verbot betroffen sind.

Alle Parteien verurteilten die Verschleierung als Form von Gewalt gegen die Frauen

Einmütig verurteilten alle Parteien bei der Sitzung der zweiten Parlamentskammer in Paris die Verschleierung als eine Form von Gewalt gegen die Frauen. Kommunisten und Grüne verweigerten ihre Zustimmung für die Initiative von Justizministerin Michèle Alliot-Marie von der konservativen Regierungspartei UMP angesichts des gegenwärtigen ausländerfeindlichen Klimas in Frankreich und Plänen zu verschärften Sicherheits- und Einwanderergesetzen, die dem Parlament in den nächsten Wochen vorgelegt werden sollen.

Im Juli hatte das französische Parlament das Gesetz in erster Lesung verabschiedet. Dabei stimmten 335 Parlamentarier stimmten am gestrigen Dienstag dafür, nur ein Paralementarier stimmte dagegen mehr

Belgien machte den Anfang

In Spanien haben neun katalanische Gemeinden den Vollschleier in öffentlichen Gebäuden verboten. Belgien hatte als erstes europäisches Land ein entsprechendes Verbot erlassen mehr

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 15.09.2010 / epd

 

 

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