Züchtigung
Amtsgericht hat zwei
Mütter der "Zwölf Stämme" zu Bewährungsstrafen
verurteilt
22.01.2015:
Weil sie ihre Kinder mit Ruten gezüchtigt haben, sind am Dienstag,
20.01.2015, zwei Mütter der Glaubensgemeinschaft "Zwölf
Stämme" wegen gefährlicher Körperverletzung
zu Bewährungsstrafen von sechs und neun Monaten verurteilt
worden. Die Mütter
hätten ihre Kinder mit Ruten auf das Gesäß geschlagen,
meldet der Evangelische Pressedienst (epd) unter Berufung auf einen
Gerichtssprecher.
Gericht ließ
heimlich gedrehtes Video als Beweis zu
Obwohl Grundrechte verletzt
wurden, hat das Amtsgericht unter anderem ein heimlich gedrehtes
Video des RTL-Reporters Wolfram Kuhnigk als Beweis zugelassen. Kuhnigk
hatte die Aufnahmen heimlich am Stammsitz der Sekte in Klosterzimmern
gedreht. Die Anwälte der Mütter protestierten in der Verhandlung
gegen die Vorführung des Videos, das Persönlichkeitsrechte
verletze.
Die Familiengerichte
in Ansbach und Nördlingen hatten im September 2013 den Eltern
von 40 Kindern in "einstweiligen Anordnungsverfahren"
das Sorgerecht entzogen und die Kinder in Pflegefamilien untergebracht.
Im Januar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Ansbach die Ermittlungsverfahren
gegen die Eltern von zehn Kindern der Gemeinschaft "Zwölf
Stämme" aus dem mittelfränkischen Wörnitz eingestellt.
Gegen das Urteil vom
Dienstag könne innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden.
Quelle: jesus.de-Newsletter
vom 21.01.2015
Autor dieser
Webseite: Uwe Schütz
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