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Ein Klick, der teuer werden kannDer Betrug mit Abofallen im Web floriert12.05.2009: Abofallen im Internet sind derzeit so ausgefuchst wie nie. Verbraucher zahlen Millionen an dubiose Firmen, und der Gesetzgeber sieht tatenlos zu. Wer eine ungerechtfertigte Rechnung erhält, sollte widersprechen, sich von einer juristischen Drohkulisse nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall bezahlen, rät das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 11/09. Vermeintliche Freeware-DownloadsHinter seriös aussehenden Seiten mit vermeintlichen Freeware-Downloads stecken mitunter teure Abofallen. Der Unterschied besteht manchmal nur aus einem Bindestrich. Unter www.open-download.de verbirgt sich ein nützliches Softwareportal. Die Adresse ohne Bindestrich in der Mitte führt hingegen in eine Abofalle. "Immer, wenn man einen Namen und weitere persönliche Daten angeben muss, sollte man misstrauisch werden", rät das Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe. Wer die Kostenhinweise für ein Abo übersieht, zahlt für den Zugang zu Software, die es anderswo umsonst gibt, pro Jahr mal eben 96 Euro. Was tun, wenn eine Rechnung kommt?Einer Rechnung sollte man am besten gleich widersprechen, aber keine weiteren Informationen über sich preisgeben und die Sache auf sich beruhen lassen! Wichtig dabei ist die richtige Begründung, deren Formulierung man in Musterbriefen etwa in der aktuellen c't-Ausgabe findet. Was tun, wenn ein Mahnbescheid kommt?Wer gar einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, muss innerhalb von 14 Tagen reagieren, sollte aber ebenfalls auf keinen Fall bezahlen. Auf dem beiliegenden Formular widerspricht man mit einem Kreuz der Forderung und schickt es zurück. Anschließend müssten die Abzocker vor ein Zivilgericht ziehen, was in der Regel nicht passiert. Bisherige Zivilverfahren haben sie verloren. Strafrechtlich ist den Anbietern solcher Seiten bisher nicht beizukommen Quelle: Presseinfo der Heise Medien Gruppe vom 08.05.2009 |
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