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Olympia-Hoffnungen haben sich nicht erfüllt

CDU-Fachausschuss kritisiert Beschneidung der Menschenrechte in China

22.07.08: Der CDU-Bundesfachausschuss Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte hat in seinem Beschluss "Menschenrechts- und Entwicklungspolitik gegenüber China - kritisch und konstruktiv" die Beschneidung der Menschenrechte in China kritisiert.

Holger Haibach, der stellvertretende Vorsitzende des Bundesfachausschusses, stellt fest, dass die Volksrepublik "im Vorfeld der Olympischen Spiele in vielen Fällen sogar eine noch restriktivere Politik verfolgt. Die Hoffnungen, die viele mit den Olympischen Spielen verbunden haben, sind traurigerweise nicht erfüllt worden."

Haibach beklagt die weiterhin enorm hohe Anzahl von Hinrichtungen und extralegalen Tötungen sowie die Administrativhaft, die allen rechtsstaatlichen Standards widerspricht.

Ethnische Minderheiten wie die Tibeter und die Uiguren werden weiterhin unterdrückt. Die Religionsfreiheit sei wie die Presse- und Meinungsfreiheit sehr eingeschränkt.

Obwohl keine Religionsfreiheit existiert haben Kirchen enormen Zulauf

Religionsfreiheit ist praktisch nicht vorhanden, heißt es in dem Bericht des CDU-Bundesfachausschusses. Dennoch hätten Kirchen und Religionsgemeinschaften in China einen enormen Zulauf. Ein Grund hierfür sei das Bedürfnis vieler Menschen nach spirituellem Halt, da die Ideologie der Kommunistischen Partei Chinas den Menschen keine Orientierung mehr biete. Weiter heißt es wörtlich

Trotz der wachsenden Zahl von Gläubigen versucht die chinesische Regierung, religiöse Betätigung möglichst einzuschränken. Dies geschieht auf vielfältige Weise. So müssen sich kirchliche Gruppen weiterhin beim Religionsamt registrieren und sich einer der fünf offiziell anerkannten Kirchen unterordnen. Die Registrierungserfordernisse sind rigide und eröffnen dem Staat weitgehende finanzielle und inhaltliche Einflussmöglichkeiten. Grup-pierungen, die sich, aus theologischen oder anderen Gründen, gegen eine Registrierung sperren, sind Repression und Verfolgung ausgesetzt und müssen ihren Glauben im Unter-grund praktizieren.

Davon betroffen sind vor allem romtreue Katholiken und unabhängige Protestanten, welche die offiziellen Kirchen der Regierung ablehnen. Inzwischen haben sich eine ganze Reihe so genannter „Hauskirchen“ gebildet. Dabei handelt es sich um Zusammenschlüsse von Gläubigen, die gemeinsam beten, Gottesdienste feiern und Bibelstunden abhalten. Oftmals sind diese Bibelstunden für die Betroffenen die einzige Möglichkeit, in der Bibel zu lesen, da Millionen Christen keine eigene Bibel besitzen. Gottesdienste der nicht aner-kannten protestantischen „Hauskirchen“ sowie der romtreuen katholischen Untergrund-kirche werden immer wieder gewaltsam aufgelöst, Beträume zerstört, Gläubige verhaftet und teilweise in Straflager eingewiesen. Häufig werden diese Menschen in Laogai-Umerziehungslager gebracht, wo sie gezwungen werden, ihrem Glauben abzuschwören und sich wieder der kommunistischen Staatsideologie zu unterwerfen. Auch vor Druck auf Angehörige schrecken die Sicherheitskräfte nicht zurück, um missliebige Gläubige zu disziplinieren.

Zitat aus Beschluss des CDU-Bundesfachausschusses Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte unter der Leitung von Arnold Vaatz MdB, vorgelegt von Holger Haibach MdB, vom 20. Juni 2008.

VR China ist Land mit den meisten Todesstrafen

Noch immer ist die Volksrepublik China das Land, in dem jedes Jahr die meisten Todesstrafen verhängt und durchgeführt werden. Allein im Jahr 2007 sind nach Angaben von amnes-ty international offiziell 470 Menschen hingerichtet worden. Die Dunkelziffer dürfte jedoch um ein Vielfaches höher liegen. Andere Quellen nennen bis zu 8.000 Hinrichtungen und extralegale Tötungen von inhaftierten Personen pro Jahr.

Todesurteile werden in China für 68 verschiedene Delikte verhängt, darunter auch Straftatbestände wie Bestechung, Geld- und Scheckfälschung, Steuerhin-terziehung, verschiedene Diebstahlsdelikte und Zuhälterei. Damit unterscheidet China sich von zahlreichen anderen Staaten, in denen die Todesstrafe nur bei schweren Gewalt-verbrechen wie etwa Mord verhängt wird.

Zukünftig sollen sämtliche Todesurteile durch den Obersten Gerichtshof überprüft und die Urteile bestätigt werden, um ein zu hartes Vorgehen unterer Gerichte gegen den Ange-klagten zu verhindern.

Quelle: CDU-Pressemitteilung 082/08 vom 22. Juli 2008

AREF, 22.07.2008

 

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