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Gemeinnützigkeit "Mangels neuer Erkenntnisse"

Islamische Gemeinde Penzberg kann vorläufig als gemeinnützig angekannt werden

12.04.2011: Der Islamischen Gemeinde Penzberg (IGP) ist von den bayerischen Finanzbehörden für die Zukunft ihre Gemeinnützigkeit vorläufig bestätigt worden. Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann zum verfassungsschutzrechtlichen Hintergrund: "Bereits bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2010 habe ich gesagt, dass neue Erkenntnisse über verfassungswidrige Aktivitäten der IGP nicht vorliegen.

Damit gibt es keine Tatsachen, die heute einer Anerkennung der Gemeinnützigkeit der IGP entgegengehalten werden könnten." Diese Einschätzung des Verfassungsschutzes gelte aber nur für die Gegenwart. In der Vergangenheit habe es erwiesenermaßen Beziehungen der IGP zu Organisationen des islamistischen Extremismus wie der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) und der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD) gegeben. Die Berichterstattung über die IGP im Verfassungsschutzbericht 2008 wurde von den Verwaltungsgerichten bestätigt. Herrmann: "Damit ist auch klar, dass es für die Vergangenheit bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit bleiben muss. Es gibt keinerlei Grund, hier von unseren bisherigen Einschätzungen abzurücken."

Islamische Gemeinde Penzber bleibt "Beobachtungsobjekt"

Die Islamische Gemeinde Penzberg habe in der Vergangenheit immer wieder betont, dass sie sich vom islamistischen Extremismus distanziert habe. Der Imam der IGP habe im Berichtsjahr 2010 auch verschiedene Veröffentlichungen herausgegeben, in denen er für einen mit dem Grundgesetz vereinbaren Islam eintritt. Joachim Herrmann: "Es muss sich jetzt zeigen, ob diese Distanzierung von extremistischen Organisationen von Dauer und endgültig ist. Unser Verfassungsschutz wird das auch weiterhin beobachten."

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums, PM 128/11 vom 12.04.11

 

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