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Pille danach rezeptfrei

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Rezeptfreiheit für "Pille danach" nun auch durch den Bundesrat

Pille danach rezeptfrei06.03.2015: In wenigen Tagen wird die "Pille danach" rezeptfrei in Apotheken erhältlich sein. Am heutigen Freitag hat auch der Bundesrat mit großer Mehrheit dafür grünes Licht geben. Die Präparate ellaOne mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat (UPA) und PiDaNa mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) dürfen nun verschreibungsfrei in Apotheken abgegeben werden.

Mit der Rezeptfreigabe soll besonders am Wochenende die Hürde zur Beschaffung der "Pille danach" senken. Die Länder wollen das Mittel aber für den Internetversand sperren, um eine qualifizierte Beratung in der Apotheke vor Ort sicherzustellen.

Für junge Frauen soll es trotz Rezeptfreiheit auch künftig die Möglichkeit geben, sich die "Pille danach" erstatten zu lassen. Dies gilt für Frauen bis zum Alter von 21 Jahren unter der Bedingung, dass sie vorher beim Arzt waren. Eine entsprechende Änderung im Sozialgesetzbuch hatte der Bundestag kürzlich beschlossen.

Die Fürs und die Widers

Mehr Selbstbestimmung und Freiheit für die Frauen, sagen die einen, die anderen befürchten mehr gesundheitliche Risiken und mehr Abtreibungen. Die Pille danach dient der Notfallverhütung und soll eine ungewollte Schwangerschaft nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr vermeiden, indem der Eisprung verzögert oder gehemmt wird. Aber das Unwissen sei groß, sagt Werner Harlfinger. Der Experte ist Kongresspräsident der Frauenheilkundetagung Foko 2015 am Donnerstag in Düsseldorf. "Wir Frauenärzte sind in großer Sorge, dass die Zahl der ungewollten Schwangerschaften und der Abbrüche steigt."

Die Rezeptfreiheit der "Pille danach" hatte die EU vorgegeben

Die Rezeptfreiheit für Mittel mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat hatte EU-Kommission für die gesamte Europäische Union (EU) vorgegeben. Im gleichen Zug werden in Deutschland auch Medikamente mit dem Wirkstoff Levonorgestrel, die unter nationales Recht fallen, rezeptfrei gemacht.

Viele Politiker sehen das positiv. "Es wird höchste Zeit, dass Frauen in Deutschland genauso selbstbestimmt über den Bezug der Pille danach entscheiden können wie in anderen Ländern der EU", meinte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) gegen über DIE WELT.

Birgit Seelbach-Göbel, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie, sagte gegenüber DIE WELT: "Es wird eine Unmenge von Frauen geben, die die Pille danach einnehmen wird. Leider auch viele, die sie gar nicht brauchen, weil sie vom Zyklus her nicht schwanger werden können." Und: "Es sieht nach Freiheit aus. Aber tatsächlich ist es vor allem ein großer Markt. Und die Pharmaindustrie profitiert."

"Pille danach" verstößt nicht gegen §218 / StGB

Bei der Anwendung der "Pille danach" handelt es sich nicht um einen "Schwangeraftsabbruch" im Sinne des §218 / StGB, weil "Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt", nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne des Gesetzes gelten (aus §218, Absatz 1).

Quelle: welt.de vom 06.03.2015

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

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