Supereinfach
Rezeptfreiheit für "Pille danach" nun auch durch
den Bundesrat
06.03.2015:
In wenigen Tagen wird die "Pille danach" rezeptfrei in
Apotheken erhältlich sein. Am heutigen Freitag hat auch der
Bundesrat mit großer Mehrheit dafür grünes Licht
geben. Die Präparate ellaOne mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat
(UPA) und PiDaNa mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) dürfen
nun verschreibungsfrei in Apotheken abgegeben werden.
Mit der Rezeptfreigabe
soll besonders am Wochenende die Hürde zur Beschaffung der
"Pille danach" senken. Die Länder wollen das Mittel
aber für den Internetversand sperren, um eine qualifizierte
Beratung in der Apotheke vor Ort sicherzustellen.
Für junge Frauen
soll es trotz Rezeptfreiheit auch künftig die Möglichkeit
geben, sich die "Pille danach" erstatten zu lassen. Dies
gilt für Frauen bis zum Alter von 21 Jahren unter der Bedingung,
dass sie vorher beim Arzt waren. Eine entsprechende Änderung
im Sozialgesetzbuch hatte der Bundestag kürzlich beschlossen.
Die Fürs und die Widers
Mehr Selbstbestimmung
und Freiheit für die Frauen, sagen die einen, die anderen befürchten
mehr gesundheitliche Risiken und mehr Abtreibungen. Die
Pille danach dient der Notfallverhütung und soll eine ungewollte
Schwangerschaft nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr vermeiden,
indem der Eisprung verzögert oder gehemmt wird. Aber das Unwissen
sei groß, sagt Werner Harlfinger. Der Experte ist Kongresspräsident
der Frauenheilkundetagung Foko 2015 am Donnerstag in Düsseldorf.
"Wir Frauenärzte sind in großer Sorge, dass die
Zahl der ungewollten Schwangerschaften und der Abbrüche steigt."
Die Rezeptfreiheit der "Pille danach" hatte die EU vorgegeben
Die Rezeptfreiheit für
Mittel mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat hatte EU-Kommission für
die gesamte Europäische Union (EU) vorgegeben. Im
gleichen Zug werden in Deutschland auch Medikamente mit dem Wirkstoff
Levonorgestrel, die unter nationales Recht fallen, rezeptfrei gemacht.
Viele Politiker sehen
das positiv. "Es wird höchste Zeit, dass Frauen in Deutschland
genauso selbstbestimmt über den Bezug der Pille danach entscheiden
können wie in anderen Ländern der EU", meinte NRW-Gesundheitsministerin
Barbara Steffens (Grüne) gegen über DIE WELT.
Birgit Seelbach-Göbel,
Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie,
sagte gegenüber DIE WELT: "Es wird eine Unmenge von Frauen
geben, die die Pille danach einnehmen wird. Leider auch viele, die
sie gar nicht brauchen, weil sie vom Zyklus her nicht schwanger
werden können." Und: "Es sieht nach Freiheit aus.
Aber tatsächlich ist es vor allem ein großer Markt. Und
die Pharmaindustrie profitiert."
"Pille danach" verstößt nicht gegen §218
/ StGB
Bei der Anwendung der
"Pille danach" handelt es sich nicht um einen "Schwangeraftsabbruch"
im Sinne des §218 / StGB, weil "Handlungen, deren Wirkung
vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter
eintritt", nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne des Gesetzes
gelten (aus §218,
Absatz 1).
Quelle: welt.de
vom 06.03.2015
Autor dieser
Webseite: Uwe Schütz
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