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»Keine Schweigevereinbarung«

Bistum Regensburg hat Prozess gegen «Spiegel» gewonnen

21.01.2011: Das Bistum Regensburg hat vor dem Landgericht Hamburg eine Unterlassungsklage gegen den «Spiegel»-Verlag und «Spiegel Online» gewonnen. Das Magazin darf nach Angaben des Gerichts vom Freitag nicht mehr behaupten, das Bistum habe versucht, durch Geldzahlungen eine Veröffentlichung des Missbrauchsskandals zu verhindern. Vor allem der Begriff «Schweigevereinbarung» darf nicht mehr verwendet werden. (AZ: 324 O 274/10)

Unter dem Titel «Die Scheinheiligen» hatte der «Spiegel» am 8. Februar 2010 über einen Kaplan berichtet, der 1999 zwei Kinder sexuell belästigt hatte. Das Bistum Regensburg hatte seinerzeit mit den Eltern der beiden Kinder eine Vereinbarung getroffen, in der unter anderem Schadenersatz und Schmerzensgeld geregelt wurden. Die Vereinbarung enthielt außerdem die Formulierung, dass auf den ausdrücklichen Wunsch der Eltern Stillschweigen gewahrt werden sollte.

In dem Prozess wehrte sich das Bistum gegen den Vorwurf, es habe durch die Geldzahlung des Kaplans an die Missbrauchsopfer erreichen wollen, dass der Vorfall nicht angezeigt werde und an die Öffentlichkeit gelange. Dies wird in dem «Spiegel»-Bericht zwar nicht offen behauptet. Es wird nach Überzeugung des Gerichts aber ein entsprechender Eindruck vermittelt. Der «Spiegel» habe seine Vertuschungsvorwürfe nicht belegen können, hieß es weiter.

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 21.01.2011 / epd

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz