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Mutterschutz - gestern und heute
50 Jahre Mutter-Schutzgesetz
Am 24.01.1952 beschließt der Deutsche Bundestag einstimmig das sogenannte Mutterschutzgesetz, denn eigentlich heißt es "Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter".
Es schützt berufstätige Frauen, die schwanger werden, vor schwerer körperlicher Arbeit und vor Akkordarbeit. Sechs Wochen vor und nach der Entbindung dürfen sie zu Hause bleiben. Das Gesetz beruhte auf einem Gesetz von 1942, das schwangere Frauen vor Schwerarbeit z.B. in Munitionsfabriken und Bergwerken schützte. Einen Mutterschaftsurlaub von drei Wochen nach der Entbindung gibt es bereits seit 1883.
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Das Mutterschaftsgesetz erfuhr seit seiner Verabschiedung vor 50 Jahren eine Reihe von Verbesserungen für die berufstätigen Frauen.
Warum aber
drängt es auch Mütter,
die nicht mitarbeiten müssten,
zurück in den Beruf ?
Wie steht es mit dem Image der Vollzeitmutter ?
Vielleicht bedeutet Mutterschutz heute, einen "Berufstand" zu schützen, denn:
Es braucht stabile Ehen und Familien, um der zunehmenden Beziehungsunfähigkeit unserer Gesellschaft entgegenzuwirken. Eine Mutter, die Zeit hat, ist die Basis für die Geborgenheit, die jedes Kind braucht und ist ein Segen für jedes einzelne Familienmitglied und für die Gesellschaft. Der Lohn oder besser der Segen kommt nur nicht pünktlich zum Monatsende.
Uwe Schütz
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