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Zum Wohl des KindesVor 75 Jahren: Gründung des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF)
11.12.1946: In New York City beschließt die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Gründung des Kinderhilfswerks UNICEF, um Kindern im vom 2. Weltkrieg verwüsteten Europa zu helfen. Die einzige Bedingung: Die Hilfe soll allen Kindern zugutekommen unabhängig davon, welche Rolle ihr Heimatland im Krieg gespielt hat. Nach Linderung der größten Not in Europa kümmert sich UNICEF um das Überleben der Kinder in der sogenannten Dritten Welt.
In all den Jahren hat UNICEF dazu beigetragen, dass mehr Kinder überleben, zur Schule gehen und vor Ausbeutung geschützt sind, schreibt UNICEF zu seinem 75. Geburtstag. Das Kinderhilfswerk, das 1946 unpolitisch begann, ist heute hoch politisch. Bereits 1953 änderte UNICEF seinen Klartextnamen und wurde wie die UNECSO den (rechtlich selbstständigen) Sonderorganisationen der Vereinten Nationen zugeordnet. Aus der Kindernothilfe wurde die Kinderhilfe der Vereinten Nationen, das E in UNICEF, das für Emergency Notfall stand, ist verschwunden. Auch das im selben Jahr gegründete Deutsche Komitee sammelt nicht nur Spenden für UNICEF, sondern macht auch Lobbyarbeit: Es kämpft für die Umsetzung der 1989 beschlossenen UN-Kinderrechtskonvention und vor allem dafür, dass Kinder Mitsprache haben bei Entscheidungen, die sie betreffen. Wenn das altersgerecht und ohne verdeckte Einflussnahme auf die Kinder geschieht, klingt das gut. Oberstes Ziel des Deutschen Komitees für UNICEF (e.V.) ist, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Doch was will man damit erreichen? Unsere Grundrechte gelten ja für alle, für Erwachsene, für Kinder und auch für Ungeborene. Was helfen da zusätzliche Kinderrechte im Grundgesetz? Ist es also reine Symbolpolitik oder steckt mehr dahinter? Vom Recht eines Kindes auf Vater und Mutter ist jedenfalls nicht die Rede. Konservative befürchten, dass mit den Kinderrechten im Grundgesetz am Ende das Elternrecht weiter ausgehebelt werden soll. Wenn der aktuelle Koalitionsvertrag MEHR FORTSCHRITT WAGEN umgesetzt wird, sind wir womöglich politisch näher dran, als wir uns es vorstellen können, dass z. B. Kinder ab 14 Jahren ihren Geschlechtseintrag per einfacher Erklärung auf dem Standesamt - auch ohne Einverständnis der Eltern - ändern können *). Und wer schützt mit der Einschränkung des Elternrechts dann ein pubertierendes Kind vor sich selbst? Autor: Uwe Schütz *) Steht unter der
Überschrift "Queeres Leben" im aktuellen Koalitionsvertrag
"MEHR FORTSCHRITT WAGEN" von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP : Das "Selbstbestimmungsgesetz" soll "ein Verfahren
beim Standesamt" schaffen, dass Änderungen des Geschlechtseintrags
im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich machen.
"zum Schutz von Kindern" werde man "Umgehungsmöglichkeiten
beseitigen". |
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1945
: Gipfelkonferenz auf Jalta
besiegelt deutsche Teilung |
1945 : Gründung
der UN-Ernährungs- und Agrarorganisation (FAO) |
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