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Kinderförderungsgesetz verfassungswidrig?

Immer mehr Fachleute sehen die Entwicklung mit großer Sorge

19.11.2008: Nach dem Bundestag hat am 7. November 2008 auch der Bundesrat dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) zugestimmt. Immer mehr Fachleute sehen die Entwicklung in der Familienpolitik mit großer Sorge. Nach dem Betreuungsgeld sehen viele nun auch in der einseitigen Subventionierung des Krippenausbaus Grundrechte verletzt.

"Ein Kind unter drei Jahren ist in einer Tageseinrichtung zu fördern, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbsarbeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden." Das Familiennetzwerk weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits heute bei Alleinerziehenden das Arbeitslosengeld gekürzt/gestrichen, wenn sie ihr Kind nicht in einer Krippe anmelden und dadurch dem Arbeitsmarkt nicht ganztägig zur Verfügung stehen.

12.000.000.000 Euro für Krippenbetreuung - 0 Euro für Betreuung in Familie

Bis 2013 investiert der Bund 4 Milliarden Euro und die Länder 8 Milliarden Euro, um bis Mitte 2013 insgesamt 750.000 neue Krippenplätze zu schaffen. Legt man nur die Betriebskosten zugrunde, liegen die monatlichen Kosten bei ca. 1000 Euro pro Krippenplatz.

Während für den Ausbau der außerfamiliären Kinderbetreuung bereits ab 2008 Gelder bereitgestellt werden, ist es erst ab 2013 vorgesehen, ein Betreuungsgeld für diejenigen Eltern einzuführen, die ihr Kind zu Hause betreuen und bilden wollen. Dies ist jedoch noch umstritten.

Eine Politik, die die Kindererziehung in Krippen materiell stärker fördert als diejenige zu Hause, berührt das Grundrecht der Eltern

Der frühere Bundesrichter Prof. Dr. Jentsch sagt dazu: "Zweifellos sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder, die das Grundgesetz (Artikel 6, Abs. 2) verbürgt, durch eine Politik, die die Kindererziehung in Krippen materiell stärker fördert als diejenige zu Hause, nachhaltig berührt. Indem die Politik mögliche Erziehungskonzepte und Entscheidungen unterschiedlich fördert, greift sie damit zugleich in den Grundsatz der Gleichbehandlung ein."

Dieser Paradigmenwechsel in der Familienpolitik ist verfassungswidrig

Der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Kirchhof sagte in einem Vortrag bei Schott am 15.4.2008, dass dieser Paradigmenwechsel in der Familienpolitik verfassungswidrig sei. Außerdem gehe die fehlende Wahlfreiheit mit dem Grundgesetz nicht konform.

In fremden Umgebungen mit wechselnden Bezugspersonen werden Kinder nicht zu stabilen Menschen

Kinderpsychologe Wolfgang Bergmann warnt vor dem derzeitigen Trend, Kinder möglichst schnell und möglichst lange abzugeben. Die Frage darf nicht lauten: Wie kriegen wir die Frauen nach der Geburt schnellstmöglich wieder in das Berufsleben zurück. Hinter dieser Fragestellung steckt ein Denkmuster, das ich für völlig falsch halte. Es geht nämlich davon aus, dass ein Kind eine Belastung und eine Behinderung für die Mutter ist. In fremden Umgebungen mit wechselnden Bezugspersonen werden Kinder sicherlich innerlich nicht zu stabilen Menschen. Dafür werden wir in 20 Jahren eine sehr hohe Rechnung zahlen."

Deutscher Familienverband: Gesetz gefährdet die gesunde Entwicklung des Kindes

Bereits im April warnte der Deutsche Familienverband vor dem Kinderförderungsgesetz gewarnt, da die von der Bundesregierung angestrebte Krippeninitiative von der Grundannahme ausgehe, dass bereits sehr kleine Kinder in öffentlicher Verantwortung besser aufgehoben sind und besser gefördert werden als in den Familien.

Dieses Gesetz gefährde nach international wissenschaftlicher Erkenntnis die gesunde Entwicklung des Kindes und ist ein weiterer Angriff auf das Erziehungsrecht der Eltern und eigentlich verfassungswidrig. Denn durch den in den letzten Jahren entstandenen ökonomischen Zwang der Doppelerwerbstätigkeit von Eltern, bei gleichzeitiger Bevorzugung einer Betreuungsform durch staatliche Subventionierung, wird der Angriff auf die Freiheit mehr als deutlich.

Nur der Bundespräsident kann das Gesetz noch stoppen

Nur die Unterschrift des Bundespräsidenten trennt dieses Gesetz von seinem In Kraft treten. Maria Steuer, Vorstand Familiennetzwerk, ruft jetzt dazu auf, per Brief, Fax oder eMail dem Bundespräsidenten die Bedenken gegen diesen umfassenden "Erziehungsanspruch" des Staates mitzuteilen und a ihn zu appellieren, diesem Gesetz seine Zustimmung zu verweigern. Hier ihr Vorschlag für Brief an Bundespräsidenten

Autor: Uwe Schütz

 

 

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