Kinderförderungsgesetz verfassungswidrig?
Immer mehr Fachleute sehen die Entwicklung mit großer Sorge
19.11.2008: Nach dem Bundestag hat am 7. November 2008 auch der
Bundesrat dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) zugestimmt.
Immer mehr Fachleute sehen die Entwicklung in der Familienpolitik
mit großer Sorge. Nach dem Betreuungsgeld sehen viele nun
auch in der einseitigen Subventionierung des Krippenausbaus Grundrechte
verletzt.
"Ein Kind unter drei Jahren ist in einer Tageseinrichtung
zu fördern, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbsarbeit
nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend
sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung
oder Hochschulausbildung befinden." Das Familiennetzwerk weißt
in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits heute bei Alleinerziehenden
das Arbeitslosengeld gekürzt/gestrichen, wenn sie ihr Kind
nicht in einer Krippe anmelden und dadurch dem Arbeitsmarkt nicht
ganztägig zur Verfügung stehen.
12.000.000.000 Euro für Krippenbetreuung - 0 Euro für
Betreuung in Familie
Bis 2013 investiert der Bund 4 Milliarden Euro und die Länder
8 Milliarden Euro, um bis Mitte 2013 insgesamt 750.000 neue Krippenplätze
zu schaffen. Legt man nur die Betriebskosten zugrunde, liegen die
monatlichen Kosten bei ca. 1000 Euro pro Krippenplatz.
Während für den Ausbau der außerfamiliären
Kinderbetreuung bereits ab 2008 Gelder bereitgestellt werden, ist
es erst ab 2013 vorgesehen, ein Betreuungsgeld für diejenigen
Eltern einzuführen, die ihr Kind zu Hause betreuen und bilden
wollen. Dies ist jedoch noch umstritten.
Eine Politik, die die Kindererziehung in Krippen materiell stärker
fördert als diejenige zu Hause, berührt das Grundrecht
der Eltern
Der frühere Bundesrichter Prof. Dr. Jentsch sagt dazu: "Zweifellos
sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst
ihnen obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder,
die das Grundgesetz
(Artikel 6, Abs. 2) verbürgt, durch eine Politik, die die
Kindererziehung in Krippen materiell stärker fördert als
diejenige zu Hause, nachhaltig berührt. Indem die Politik mögliche
Erziehungskonzepte und Entscheidungen unterschiedlich fördert,
greift sie damit zugleich in den Grundsatz der Gleichbehandlung
ein."
Dieser Paradigmenwechsel in der Familienpolitik ist verfassungswidrig
Der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Kirchhof sagte in einem
Vortrag bei Schott am 15.4.2008, dass dieser Paradigmenwechsel in
der Familienpolitik verfassungswidrig sei. Außerdem gehe die
fehlende Wahlfreiheit mit dem Grundgesetz nicht konform.
In fremden Umgebungen mit wechselnden Bezugspersonen werden Kinder
nicht zu stabilen Menschen
Kinderpsychologe Wolfgang Bergmann warnt vor dem derzeitigen Trend,
Kinder möglichst schnell und möglichst lange abzugeben.
Die Frage darf nicht lauten: Wie kriegen wir die Frauen nach der
Geburt schnellstmöglich wieder in das Berufsleben zurück.
Hinter dieser Fragestellung steckt ein Denkmuster, das ich für
völlig falsch halte. Es geht nämlich davon aus, dass ein
Kind eine Belastung und eine Behinderung für die Mutter ist.
In fremden Umgebungen mit wechselnden Bezugspersonen werden Kinder
sicherlich innerlich nicht zu stabilen Menschen. Dafür werden
wir in 20 Jahren eine sehr hohe Rechnung zahlen."
Deutscher Familienverband: Gesetz gefährdet die gesunde Entwicklung
des Kindes
Bereits im April warnte der Deutsche Familienverband vor dem Kinderförderungsgesetz
gewarnt, da die von der Bundesregierung angestrebte Krippeninitiative
von der Grundannahme ausgehe, dass bereits sehr kleine Kinder in
öffentlicher Verantwortung besser aufgehoben sind und besser
gefördert werden als in den Familien.
Dieses Gesetz gefährde nach international wissenschaftlicher
Erkenntnis die gesunde Entwicklung des Kindes und ist ein weiterer
Angriff auf das Erziehungsrecht der Eltern und eigentlich verfassungswidrig.
Denn durch den in den letzten Jahren entstandenen ökonomischen
Zwang der Doppelerwerbstätigkeit von Eltern, bei gleichzeitiger
Bevorzugung einer Betreuungsform durch staatliche Subventionierung,
wird der Angriff auf die Freiheit mehr als deutlich.
Nur der Bundespräsident kann das Gesetz noch stoppen
Nur die Unterschrift des Bundespräsidenten trennt dieses Gesetz
von seinem In Kraft treten. Maria Steuer, Vorstand Familiennetzwerk,
ruft jetzt dazu auf, per Brief, Fax oder eMail dem Bundespräsidenten
die Bedenken gegen diesen umfassenden "Erziehungsanspruch"
des Staates mitzuteilen und a ihn zu appellieren, diesem Gesetz
seine Zustimmung zu verweigern. Hier ihr Vorschlag
für Brief an Bundespräsidenten
Autor: Uwe Schütz
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