Vier Milliarden für jedes dritte Kind
unter drei
Bundesrat stimmt Kinderförderungsgesetz zu
12.11.2008: Der Bundesrat hat am 07.11.2008 dem Kinderförderungsgesetz
zugestimmt. Damit fiel die letzte gesetzgeberische Hürde auf
dem Weg, im Jahr 2013 bundesweit für jedes dritte Kind unter
drei Jahren einen Platz in der Kita oder in der Tagespflege zu schaffen.
Das Gesetz soll spätestens zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Das KiföG soll den Ausbau eines "qualitativ hochwertigen
Betreuungsangebotes" beschleunigen und so "den Eltern
echte Wahlmöglichkeiten eröffnen".
Ursula v. d. Leyen: "Der Weg für eine gute Kinderbetreuung
ist frei"
"Die Länder stehen zu unserer Vereinbarung, den Ausbau
der Kinderbetreuung in Deutschland zügig voran zu bringen",
begrüßt die Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, die heutige Zustimmung
des Bundesrates zum Kinderförderungsgesetz (KiföG).
Nach der gemeinsamen Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunalen
Spitzenverbänden am 2. April 2007 ist die Umsetzung in Rekordzeit
gelungen. "Ein großer Erfolg, auf den wir stolz sein
können und den Bund, Länder und Gemeinden nur mit einer
gemeinsamen Kraftanstrengung unternehmen konnten", so die Ministerin.
Im Verfahren zum Ausbau der Kinderbetreuung hatten sich Bund und
Länder bis Ende des Jahres Zeit gegeben, um die notwendigen
gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Von der Leyen: "Mit dem
Beschluss des Bundesrates wurde heute die letzte Verpflichtung aus
den Bund-Länder-Vereinbarungen erfüllt. Die Investitionsmittel
in Höhe von 2,15 Milliarden Euro sind endgültig und unwiderruflich
frei für die Länder."
Mittel stehen bereit
Bereits seit diesem Jahr sind die nötigen Mittel für
Neubau-, Ausbau- oder Umbau- sowie Sanierungs und Renovierungsmaßnahmen
verfügbar. "Fast alle Bundesländer haben die ihnen
zugewiesenen Budgets für dieses Jahr bereits ausgeschöpft.
Die Mittel werden sowohl von den neuen als auch von den alten Bundesländern
abgerufen. Das zeigt mir: Überall im Land werden Betreuungsplätze
geschaffen", so von der Leyen.
Die Geschwindigkeit in den Ländern ist unterschiedlich. So
sind Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen und Sachsen
derzeit besonders aktiv, während andere Bundesländer eine
längere Vorlaufzeit brauchten. Von der Leyen: "Wir sind
mit den Ländern ständig im Kontakt und beobachten, dass
sich der Mittelabruf dynamisch fortsetzt. Denn eines ist uns allen
auch klar: Jetzt geht die Arbeit erst richtig los."
Deutscher Bundestag hatte das KiföG im September verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hatte das KiföG am 26. September 2008
verabschiedet.Mit dem Gesetz wird die Dynamik des Ausbaus weiter
erhöht. Die im Vergleich zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
erweiterten Bedarfskriterien für die Ausbauphase bis zum 31.
Juli 2013 eröffnen noch mehr Kindern als bisher ein Angebot
auf frühe Förderung. Profitieren werden insbesondere Kinder,
die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders
brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen
gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon diejenigen,
die Arbeit suchen.
Ab dem 1. August 2013 soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an eingeführt
werden.
Bund unterstützt Ausbau bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden
€
Bereits im August 2007 hatten sich Bund und Länder auf die
Finanzierung geeinigt. Der Bund unterstützt den Ausbau bis
2013 zu einem Drittel mit insgesamt vier Milliarden Euro. Für
die notwendigen Mittel für Investitionen hat der Bund ein Sondervermögen
in Höhe von 2,15 Milliarden Euro errichtet. Dies ist im Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz
vom 18. Dezember 2007 geregelt. Inzwischen haben alle Bundesländer
Richtlinien zur Förderung dieser Investitionsmaßnahmen
erlassen und ihren Bedarf aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau
für das Jahr 2008 angemeldet. Zur Unterstützung bei den
Betriebskosten mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro bis 2013 und dauerhaft
jährlich mit 770 Millionen Euro ab 2013 sieht das KiföG
die nötigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz vor.
Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot
und forciert die Profilierung der Kindertagespflege. Deshalb soll
ein Drittel der neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden.
Dazu werden klare Standards festgesetzt. Eine Tagesmutter ohne Qualifikation
darf grundsätzlich nicht mehr als fünf Kinder betreuen.
Darüber hinaus soll die Bezahlung leistungsgerecht sein.
Ab 2013 soll für diejenigen Eltern,
die ihre bis drei Jahre alten Kinder nicht in Tageseinrichtungen
betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung
(zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.
CDU:"Union ist Motor einer modernen Familienpolitik"
Zur Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG)
durch den Bundestag erklärte der Generalsekretär der CDU
Deutschlands, Ronald Pofalla: Union ist verlässlicher Partner
der Familien.
Mit der heutigen Entscheidung wird einmal mehr deutlich: Die Union
ist Motor einer modernen Familienpolitik in Deutschland. Mit der
CDU haben Mütter und Väter einen verlässlichen Partner
an ihrer Seite.
Damit werde der Wunsch vieler Frauen und Männer, Familie und
Beruf miteinander zu vereinbaren, nachhaltig unterstützt. Mehr
Plätze in Kitas und bei Tagesmüttern schafften endlich
eine echte Wahlfreiheit für Eltern. Das ist ein klares
Signal für die Familien in Deutschland. Sie sind der Kern unserer
Gesellschaft und müssen mit allen Kräften unterstützt
werden.
Autor: Uwe Schütz
Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de
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