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Burka-Verbot ist verfassungsgemäß

Verfassungsgericht Belgien: Vollverschleierungsverbot ist verfassungsgemäß

15.12.2012: Der Verfassungsgerichtshof von Belgien hat das umstrittene Gesetz gegen die Vollverschleierung als verfassungsgemäß erklärt. Das im Juli 2011 in Kraft getretene Gesetz ist damit rechtens. Das Gericht schränkte allerdings das Gericht ein, das Verbot dürfe nicht an „Orten für Gottesdienste“ (wie einer Moschee) vollstreckt werden. Der Verfassungsgerichtshof untersuchte das Gesetz vom 1. Juni 2011, mit dem hierzulande das Burka-Verbot eingeführt worden war. Der Text verbietet in der Öffentlichkeit das Tragen von Schleiern wie Burka und Nikab, die das Gesicht teilweise oder ganz verdecken, sodass man es nicht erkennen kann.

Das Gesetz verbietet das Tragen von Schleiern wie Burka und Nikab in der Öffentlichkeit

Das Gesetz verbietet in der Öffentlichkeit das Tragen von Schleiern wie Burka und Nikab, die das Gesicht teilweise oder ganz verdecken, sodass man es nicht erkennen kann. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, riskiert eine Geldbuße und eine Haftstrafe von bis zu sieben Tagen. Eine Anzahl von Frauen, die Vereinigung „Justice and Democracy“ und die Liga der Menschenrechte hatten gegen den Gesetzestext geklagt, den die Kammer im April 2011 mit breiter Mehrheit verabschiedet hatte. Diese Klage wurde gestern zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Religionsfreiheit durch ein Verbot der Vollverschleierung nicht beeinträchtigt wird. Die Religionsfreiheit sei nämlich „nicht absolut“, und die Gründe der Parlamentarier für ein solches Verbot erschienen „legitim“.

Das Tragen einer Vollverschleierung raubt der Frau ein fundamentales Element ihrer Individualität

Das Parlament hatte im Wesentlichen drei Gründe vorgebracht: die öffentliche Sicherheit, die Gleichheit zwischen Mann und Frau und das Miteinander in der Gesellschaft. Wie das Verfassungsgericht weiter urteilte, sei das Burka-Verbot auch kein Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es sei im Sinne der „Individualität“ eines jeden in einer demokratischen Gesellschaft wichtig, dass man das Gesicht des Anderen erkennen könne. Und selbst wenn das Burka-Tragen nur Ausdruck eines individuellen Wunsches sei, verstoße eine Vollverschleierung gegen die Gleichheit von Mann und Frau. „Das Tragen einer Vollverschleierung raubt der Frau ein fundamentales Element ihrer Individualität“, so der Gerichtshof..

Belgien war das erste europäische Land, dass ein Burka-Verbot einführte. Nach Schätzungen sind 270 Frauen in Belgien von dem Verbot betroffen.

Quelle: grenzecho.net vom 07.12.2012

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

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