AREF-News |
Islam in deutscher JustizFrankfurter Familienrichterin berief sich auf den Koran23.03.2007: In einem Frankfurter Scheidungsverfahren hat sich eine Familienrichterin bei einer Entscheidung auf den Koran berufen. Sie lehnte eine vorzeitige Scheidung der muslimischen Partner ab. Die Ehefrau hatte beantragt, noch vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem marokkanischen Mann geschieden zu werden, nachdem sie eigenen Angaben zufolge von ihm geschlagen wurde. Politiker, Muslime und Juristen kritisieren die Richterin seitdem scharf. Die Richterin bedauerte unterdessen ihre Äußerungen. Jetzt entscheidet eine andere Richterin über Fall. Politiker sind empört"Wenn der Koran über das deutsche Grundgesetz gestellt wird, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Deutschland!", sagte der Generalsekretär der CDU, Ronald Pofalla, der "Bild"-Zeitung. Der Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, Hans-Christian Ströbele, verwies darauf, dass eine deutsche Richterin deutschem Recht und Gesetz verpflichtet sei. "Die schwere Misshandlung und Bedrohung eines anderen Menschen ist hier zu Recht als Körperverletzung unter Strafe gestellt", sagte er der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse". Auch der bayerische Innenminister Günther Beckstein kritisierte die Richterin scharf. Ihre Einlassungen seien "so unerträglich, dass dies auch nicht mehr ansatzweise als eine nach Recht und Gesetz mögliche Entscheidung angesehen werden kann", sagte der CSU-Politiker "Spiegel online". Ein solcher Fall dürfe sich nicht wiederholen. Zugleich forderte er: "Wir müssen die Frage des Kampfs gegen die Unterdrückung der Frau im Islam offensiver angehen." Zentralrat der Muslime: Gewalt rechtfertigt ScheidungAuch der Zentralrat der Muslime in Deutschland reagierte empört auf die Entscheidung der Richterin. Pressereferentin Nurhan Soykan sagte: "Die Richterin hätte nach der deutschen Verfassung urteilen müssen statt den Koran auszulegen." Gewalt und Misshandlung von Menschen, egal welchen Geschlechts, seien auch im Islam Gründe, die eine Scheidung rechtfertigen würden. Andere Richterin entscheidet über FallDie Familienrichterin war am Mittwoch als befangen erklärt und damit von dem Fall abgezogen worden. Sie hatte während des Verfahrens darauf hingewiesen, dass das Paar aus "dem marokkanischen Kulturkreis" stamme, "für den es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe". Deshalb halte sie es für "keine unzumutbare Härte", das Trennungsjahr abzuwarten. Die beiden hatten 2001 geheiratet. Für das Scheidungsverfahren ist nun eine andere Richterin zuständig. Richterin bedauert ihre ÄußerungenDie Kollegin sei zutiefst unglücklich über die Entwicklung, sagte ein Sprecher des Amtsgerichtes am Donnerstag auf Anfrage. Die Äußerungen seien "keine böse Absicht" gewesen und "aus dem Ruder gelaufen". Derzeit werde geprüft, ob gegen die erfahrene Familienrichterin ein Disziplinarverfahren eingeleitet werde. Was steht über Züchtigung im Koran ?Als Begründung für die Züchtigung der Frauen durch die Ehemänner gilt Sure 4, Vers 34 im Koran. Eine vom Netzwerk für muslimische Frauen e.V. veröffentlichte Übersetzung von M. Rassoul lautet:
In anderen Koran-Übersetzungen wird die Textstelle "schlagt sie" auch anders übersetzt. Quelle: on.nachrichten von t-online.de unter Berufung auf dpa, AFP Autor: Uwe Schütz, 23.03.2007 |
|