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Der Anfang vom Ende?
Vor 30 Jahren: Deutschlands Reform des §218 auf dem Prüfstand
25.02.1975:
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die am 26.04.1974 nach sehr emotional
geführten Debatten vom Bundestag verabschiedete Fristenregelung, die den
Schwangerschaftsabruch in den ersten 12 Wochen straffrei lässt, für
verfassungswidrig:
"1. Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung" mehr zum BVG-Urteilsspruch
193 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion sowie fünf Unionsregierte Länder hatten eine Normenkontrollklage eingereicht.
Ein Jahr später wird eine "Indikationslösung" beschlossen, die Abtreibungen in sozialen Notlagen straffrei lässt.
Nach der Wiedervereinigung scheitert die Fristenregelung 1993 erneut vor dem Bundesverfassungsgericht. Seit 1995 ist der Schwangerschaftsabruch in den ersten Schwangerschaftswochen mit Beratungsbeleg gemäß §218a straffrei.
* * *
Obwohl bereits zweimal als verfassungswidrig verurteilt, haben wir heute de facto eine Fristenregelung - finanziert von den Bundesländern und den Krankenkassen. Seit der Reform des §218/Strafgesetzbuch vor 30 Jahren wurden ca. 5 Millionen Kinder wegen einer sozialen Notlage nicht geboren.
Wir sind ein aussterbendes Volk. Das merken wir auch daran, dass unsere sozialen Sicherungssysteme ständig nachgebessert werden müssen. Wie kommen wir da heraus ?
Es hilft nicht, das schlechte Gewissen von Frauen im Schwangerschaftskonflikt noch größer zu machen. Die Frauen brauchen ganz konkrete Hilfestellung gemäß §219 StGB, um ihnen das Annehmen des ungewollten Kindes zu ermöglichen.
"Dazu
müssen wir die Frauen aus der Isolation holen
und ihnen gleichzeitig psychische und materielle Unterstützung anbieten"
Birke
e.V.-Geschäftsführer Hartmut Koch
Uwe Schütz
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