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Sexuelle Freiheit
Vor 40 Jahren: Reform des Sexualstrafrechts07.06.1973: Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Opposition verabschiedet der Deutsche Bundestag ein neues Sexualstrafrecht. Von nun an gibt es keine "Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit" mehr, sondern nur noch "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung". 20 Jahre lang fühlte sich die Bundesrepublik den christlichen Wertvorstellungen verpflichtet: Sex gehörte in die Ehe und ehebrecherische Beziehungen galten als unsittlich. Wer dagegen verstieß, dem drohte Strafe. Zum Beispiel bestrafte der sogenannte Kuppelei-Paragraf Leute, die unverheirateten Paaren Räumlichkeiten zur Verfügung stellten. Folgende Delikte wurden abgeschafft: Kuppelei, Ehebruch, Unzucht mit Tieren, homosexueller Verkehr und Pornografie. Im wesentlichen blieb Sex und Pornographie mit Kindern das einzige Tabu (§176). * * * Es leuchtet ein, dass man eine Kultur nicht mit dem Strafgesetzbuch hochhalten kann. Aber haben wir vielleicht von der "Sexautobahn" die Leitplanken abgebaut, ohne auf die Abgründe hinzuweisen? Leider gelingt es Christen selten, ihren Lebensstil überzeugend darzustellen und in Sachen Sex liberal denkenden Leuten zu kommunizieren, dass sie mit Untreue eigentlich hauptsächlich sich selbst schaden. Andererseits scheint die Zahl derer wieder zuzunehmen, die nicht gesellschaftlichem Druck nachgeben, sondern das Selbstbestimmungsrecht für ihre eigene Sexualität zurückgewinnen. Uwe Schütz |