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ZeitgeistVor 5 Jahren: Deutscher Bundestag beschließt zivilrechtliche "Ehe für alle"
30.06.2017: In der letzten Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause stimmen die Fraktionen von SPD, Linke und Grüne geschlossen dafür, dass gleichgeschlechtliche Paare eine zivilrechtliche Ehe eingehen können. Auch 1/4 der CDU/CSU-Fraktion stimmt für den Antrag, Bundeskanzlerin Merkel stimmt dagegen. Zum 1. Oktober (2017) heißt es daraufhin in §1353, Absatz 1, Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. * * * Die Väter und Mütter des Grundgesetzes und das Bundesverfassungsgericht haben unter Ehe immer die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer Lebensgemeinschaft verstanden (So stand es z.B. im BVerfG-Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz 2002). Aber dadurch, dass man den Begriff Ehe im BGB neu definiert hat, bedurfte es nicht einmal einer Grundgesetzänderung und somit nur der einfachen Mehrheit im Bundestag. Die FAZ konstatierte, die CDU habe damit über Bord geworfen, was ihr und ihren Anhängern wichtig und wertvoll war. Und Kardinal Marx klagte, der Ehebegriff werde aufgelöst. Er meint damit sicherlich die Ordnung, wie wir sie im ersten Buch der Bibel finden: So schuf Gott den Menschen als sein Abbild, ja, als Gottes Ebenbild; und er schuf sie als Mann und Frau. (1. Mose 1, 27 / nach Übersetzung "Hoffnung für alle", Brunnen-Verlag) Dagegen hieß es aus SPD-Kreisen nach der Entscheidung des Bundestages: Die rechtliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare sei nun vorbei. Aber auch das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), das seit August 2001 in Kraft war, räumte ja zuletzt fast die gleichen Rechte ein! Einziger Unterschied: Gleichgeschlechtliche Paare konnten keine fremden Kinder adoptieren. In unserem Grundgesetz klafft nun meines Erachtens eine Lücke: Kinder haben das natürliche Recht auf Vater und Mutter. Autor: Uwe Schütz Der Kalenderblatt-Autor auf Twitter |