Knappe Mehrheit
Europa-Parlament hat Estrela-Bericht zurückgewiesen
11.12.2013: Mit einer
knappen Mehrheit von 334 zu 327 Stimmen hat das Europäische
Parlament in Straßburg am 10.12.2013 den umstrittenen so genannten
Estrela-Bericht, der Abtreibung zu einem Menschenrecht
machen will, abgelehnt. Damit bleibt die "Gesundheits"-Politik
und schulische Sexualerziehung in der alleinigen Zuständigkeit
der EU-Mitgliedsstaaten
Estrela fordert sexuelle und reproduktive Gesundheit
Das von der portugiesischen
Sozialistin Edith Estrela erstellte Papier zur sexuellen und
reproduktiven Gesundheit sieht unter anderem ein Menschenrecht
auf Abtreibung, verpflichtenden Sexualkunde-Unterricht ab
der Grundschule und Werbung für Homosexualität bei Jugendlichen
vor.
EU-Parlament verabschiedete Antrag der Europäischen Volkspartei
Stattdessen votierten
die Abgeordneten für einen alternativen Entschließungsantrag
der Europäischen Volkspartei. Demnach
bleibt die Festlegung der Gesundheitspolitik, die Organisation des
Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung als auch die
schulische Sexualerziehung alleinige Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten,
heißt es in dem angenommenen Änderungsantrag.
Grüne: ein Schlag ins Gesicht für Frauenrechte
Die Vizepräsidentin
der Grünen im Europaparlament, Ulrike Lunacek, zeigte sich
nach der Abstimmung enttäuscht. Die Ablehnung sei ein
Schlag ins Gesicht für Frauenrechte. Mit dem Votum beuge
sich das Europaparlament dem Druck ultrakonservativer und
reaktionärer Politikerinnen und NGOs.
Demonstrationen vor dem EU-Parlament
Im Vorfeld der Abstimmung
hatte es zahlreiche Proteste gegen den Estrela-Bericht
gegeben. Rund 200 Familien- und Lebensschützer hatten am 9.
Dezember vor dem EU-Parlament in Straßburg demonstriert. Sie
kritisierten vor allem, dass der Bericht das Ziel verfolge, Abtreibungen
unter die reproduktiven Rechte von Frauen zu rechnen und dies als
Menschenrecht zu deklarieren. So hatte die Bundesvorsitzende der
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Claudia Kaminski
(Köln), an die Parlamentsabgeordneten appelliert, sie sollten
es nicht zulassen, dass der gute Name Europas bei der
Abstimmung mit dem Blut wehrloser und unschuldiger Kinder
befleckt werde. Bei jeder Abtreibung werde ein ungeborener
Mensch getötet. Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten
für das Leben (CDL), Mechthild Löhr (Königstein/Taunus),
hatte erklärt, in der Familien- und Sozialpolitik werde vieles
versucht, um Familien zu stärken und die extrem gesunkenen
Geburtenzahlen in Europa zu erhöhen. Dagegen wolle der Estrela-Bericht
die Signale in die gegenteilige Richtung drehen.
Bischofskonferenz: Es wird ein vermeintliches Recht auf Abtreibung
propagiert
Auch die katholischen
Bischöfe in Deutschland und Österreich hatten sich mit
deutlicher Kritik zu Wort gemeldet. Der Vorsitzende der Deutschen
Bischofskonferenz, Robert Zollitsch (Freiburg), hatte die Abgeordneten
dringend gebeten, die Entschließung abzulehnen.
Zum einen beträfen die in dem Bericht erhobenen Forderungen
in weiten Teilen Bereiche, für deren Regulierung die EU keine
Gesetzgebungsbefugnis besitze. Zum anderen sei die vorgeschlagene
Entschließung vor allem inhaltlich hochproblematisch.
Denn es werde ein vermeintliches Recht auf Abtreibung propagiert.
Im Hinblick auf die Sexualerziehung von Kindern und Jugendlichen
werde außerdem das Elternrecht missachtet. Der österreichische
Episkopatsvorsitzende, Christoph Kardinal Schönborn (Wien),
kritisierte, dass der Bericht eine Verharmlosung der Abtreibung
und ein Schritt zu einer verhängnisvollen Normalisierung der
Tötung menschlichen Lebens sei: Werdende Mütter
in Not werden damit mehr denn je alleingelassen. Statt Ihnen lebensbejahende
Alternativen zu bieten, wird die Illusion aufgebaut, Schwangerschaft
sei ein mit einem kleinen Eingriff zu heilendes Gesundheitsproblem.
CSU und AfD gegen Estrela
In einem gemeinsamen
Offenen Brief an den EU-Parlamentspräsidenten Martin Schulz
(SPD) hatten der Europaabgeordnete Martin Kastler und der bayerische
Landtagsabgeordneten Alex Dorow (beide CSU) nicht nur die inhaltliche
Ausrichtung des Berichtes verurteilt, sondern auch eine Verletzung
des Subsidiaritätsprinzips. Viele der 91 genannten, größtenteils
an Mitgliedsstaaten, Regionen und die kommunale Ebene gerichteten
Forderungen könnten nicht abgedeckt sein durch die in den Verträgen
formulierten EU-Kompetenzen. Der Sprecher der eurokritischen Partei
Alternative für Deutschland (AfD), Bernd Lucke,
warf der EU eine unzulässige Kompetenzanmaßung
vor: Jedes EU-Land hat seine eigene kulturelle und religiöse
Prägung und muss deshalb ethische Fragestellungen selbst entscheiden
dürfen. Einer Aufweichung von klaren ethischen Standards
auf der EU-Ebene sei entschieden zu widersprechen.
Protest auch bei Facebook
Auch im Internet hatte
sich binnen kurzer Zeit breiter Protest formiert. Im Sozialen Netzwerk
Facebook bekundeten innerhalb von 72 Stunden etwa 4.300 überwiegend
junge Menschen ihre ablehnende Haltung gegen den Bericht, indem
sie beim Profil EstrelaNo den Knopf Gefällt
mir klickten. Mehr als 35.000 EU-Bürger im Alter zwischen
20 und 45 Jahren wurden über dieses Profil erreicht, wie die
Verantwortlichen mitteilten.
Quelle: idea.de
Autor dieser
Webseite: Uwe Schütz
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