Recht auf Leben auf der Kippe
Frauenrechtekomitee des EU-Parlaments fordert Legalisierung von
Abtreibung
04.10.2013: Das Komitee
für Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit des Europäischen
Parlaments (FEMM, Committee on Women's Rights and Gender Equality)
hat einen Berichtsentwurf vorgelegt, in dem das Recht auf Abtreibung
in der ganzen EU gefordert wird. Unter Berufung auf zahlreiche internationale
Verträge und Abmachungen wie die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die Kinderrechtskonvention
von 1989 wird in dem Entwurf unter anderem eine Vereinheitlichung
des Sexualkundeunterrichts und ein allgemeines Recht auf Abtreibung
in der EU gefordert.
Das Papier steht am Dienstag
im Straßburger Parlamentsplenum zur Abstimmung. Es handelt
sich nicht um einen Gesetzestext, sondern soll ein politischer Appell
an die 28 EU-Regierungen sein.
Kritiker weisen darauf hin, dass man damit geltendes Recht ignoriert
Kritiker des Entwurfs
machen darauf aufmerksam, dass der Entwurf sich nicht nur für
unbeschränkte Abtreibung einsetzt, sondern darüber hinaus
auch jene unter Druck setzt, die sich aus Gewissensgründung
gegen Abtreibung aussprechen und nicht daran teilnehmen möchten.
»Die Mehrheit des Komitees, die für den Bericht gestimmt
hat, ignoriert rundheraus, dass es im internationalen Recht kein
Recht auf Abtreibung gibt. Sie ist bereit, international akzeptierte
Rechte wie das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen
zu opfern.«
Forderung des Frauenrechtekomitees widerspricht EuGH-Urteil
Für die Initiative
"Christdemokraten für das Leben (CDL)" stellt der
Entwurf einen "massiven Angriff auf die Menschenwürde
und das Recht auf Leben ungeborener Kinder dar".
Mit dem Berichtsentwurf
demonstriert das Komitee nach Auffassung der Kritiker vor allem
seine Ignoranz gegenüber geltendem Recht und verweist auf das
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen den Stammzellenforscher
Oliver Brüstle.
Der EuGH hatte festgestellt,
dass menschliches Leben mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle
beginnt und von diesem Zeitpunkt an von den europäischen und
nationalen Institutionen zu schützen ist. Insofern widerspreche
der Berichtsentwurf geltendem Recht.
Bürgerbegehren "EINER VON UNS"
Insbesondere widerspricht
es dem Rechtsempfinden von über 1,3 Millionen Bürgern,
die sich bisher mit Unterschrift an dem Bürgerbegehren
"Einer von uns" beteilitg haben. Sollten sich die Unterschriften
als gültig erweisen, werden sich die EU-Institutionen in den
nächsten Monaten auch damit befassen müssen.
Unterstützt werden
kann EINER VON UNS bis zum 1. November 2013 auf offiziellen Unterschriften-Listen
und on-line unter www.1-von-uns.de
Autor dieser
Webseite: Uwe Schütz
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