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Recht auf Leben auf der Kippe

Frauenrechtekomitee des EU-Parlaments fordert Legalisierung von Abtreibung

04.10.2013: Das Komitee für Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit des Europäischen Parlaments (FEMM, Committee on Women's Rights and Gender Equality) hat einen Berichtsentwurf vorgelegt, in dem das Recht auf Abtreibung in der ganzen EU gefordert wird. Unter Berufung auf zahlreiche internationale Verträge und Abmachungen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die Kinderrechtskonvention von 1989 wird in dem Entwurf unter anderem eine Vereinheitlichung des Sexualkundeunterrichts und ein allgemeines Recht auf Abtreibung in der EU gefordert.

Das Papier steht am Dienstag im Straßburger Parlamentsplenum zur Abstimmung. Es handelt sich nicht um einen Gesetzestext, sondern soll ein politischer Appell an die 28 EU-Regierungen sein.

Kritiker weisen darauf hin, dass man damit geltendes Recht ignoriert

Kritiker des Entwurfs machen darauf aufmerksam, dass der Entwurf sich nicht nur für unbeschränkte Abtreibung einsetzt, sondern darüber hinaus auch jene unter Druck setzt, die sich aus Gewissensgründung gegen Abtreibung aussprechen und nicht daran teilnehmen möchten. »Die Mehrheit des Komitees, die für den Bericht gestimmt hat, ignoriert rundheraus, dass es im internationalen Recht kein Recht auf Abtreibung gibt. Sie ist bereit, international akzeptierte Rechte wie das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen zu opfern.«

Forderung des Frauenrechtekomitees widerspricht EuGH-Urteil

Für die Initiative "Christdemokraten für das Leben (CDL)" stellt der Entwurf einen "massiven Angriff auf die Menschenwürde und das Recht auf Leben ungeborener Kinder dar".

Mit dem Berichtsentwurf demonstriert das Komitee nach Auffassung der Kritiker vor allem seine Ignoranz gegenüber geltendem Recht und verweist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen den Stammzellenforscher Oliver Brüstle.

Der EuGH hatte festgestellt, dass menschliches Leben mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt und von diesem Zeitpunkt an von den europäischen und nationalen Institutionen zu schützen ist. Insofern widerspreche der Berichtsentwurf geltendem Recht.

Bürgerbegehren "EINER VON UNS"

Insbesondere widerspricht es dem Rechtsempfinden von über 1,3 Millionen Bürgern, die sich bisher mit Unterschrift an dem Bürgerbegehren "Einer von uns" beteilitg haben. Sollten sich die Unterschriften als gültig erweisen, werden sich die EU-Institutionen in den nächsten Monaten auch damit befassen müssen.

Unterstützt werden kann EINER VON UNS bis zum 1. November 2013 auf offiziellen Unterschriften-Listen und on-line unter www.1-von-uns.de

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

 

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