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Keine MenschenrechtsverletzungEGMR-Urteil vor 15 Jahren: Recht auf Leben gilt nicht für Ungeborene
08.07.2004: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg weist die Klage einer Französin zurück, die wegen einer Verwechslung in einer Klinik ihr ungeborenes Kind verloren hat. Es könne kein Verstoß gegen das Recht auf Leben geltend gemacht werden, so die Richter. * * * In erster Instanz war der behandelnde Arzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der oberste französische Gerichtshof hob die Verurteilung mit der Begründung auf, das sechs Monate alte ungeborene Kind könne nicht als menschliche Person mit Anspruch auf rechtlichen Schutz erachtet werden. Die Straßburger Richter schlossen sich diesem Urteil an. In ihrer Urteilsbegründung heißt es, es sei weder wünschenswert noch derzeit möglich", auf die abstrakte Frage" zu antworten, ob das ungeborene Kind eine Person im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 2 Recht auf Leben) ist. Nur drei der vierzehn Richter (, darunter der Deutsche Georg Ress,) erklärten in einem Minderheitenvotum, dass das Recht auf Schutz des Lebens auch für ungeborene Kinder gelte.
Die öffentliche Empörung über das Urteil war gering. Nur Lebensrechtsgruppen sprachen von einem Skandalurteil, das nicht der Rechtslage der meisten Mitgliedsstaaten des Europarates entspreche. Und so wächst auch der Druck auf das EU-Parlament: Mit Formulierungen wie einem Recht auf reproduktive Gesundheit" fordern Frauenrechtsgruppen, Abtreibungen gesetzlich zu erlauben und staatlich zu finanzieren (z.B. Entschließungsantrag A7-0306/2013). Wie schon seiner Zeit mit der Parole Mein Bauch gehört mir wird dabei immer die Aufmerksamkeit vom ungeborenen Kind auf die Frau gelenkt. Doch ein bisschen Hoffnung für die Schwächsten gibt es: Immer mehr medizinisches Personal weigert sich, an der Tötung ungeborener Kinder mitzuwirken. *) *) Quelle: Estrela-Bericht" an das EU-Parlament 2013) |
mehr bei uns aus der Zeit: | mehr bei uns zum Thema: | |||
2003
: "Tätervolk"-Polit-
und Medienskandal 2004 : "The Passion of Christ" im Kino 2004 : EGMR-Urteil: Lebensrecht gilt nicht für Ungeborene 2005 : Dänische Tageszeitung veröffentlicht "Mohammed-Karikaturen" 2007 : Einführung des Elterngeldes |
1948
: Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte
1952 : Gründung von Pro Familia 1971 : Frauen bekennen im Stern "Wir haben abgetrieben" 1973 : Oberstes US-Gericht stellt Abtreibung unter Privatsphäre 1975 : BVerfGericht kippt als "Fristenregelung" beschlossene §218-Reform 1993 : Das Bundesverfassungsgericht erklärt Abtreibung für rechtswidrig 2004 : EGMR-Urteil: Lebensrecht gilt nicht für Ungeborene (Meldung von 2004) 2013 : Frauenrechtekomitee des EU-Parlaments fordert Legalisierung von Abtreibung |
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