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Das Kalenderblatt

Eine Kalenderwoche zurück

KW 28 / 2019

Eine Kalenderwoche weiter

 

Keine Menschenrechtsverletzung

EGMR-Urteil vor 15 Jahren: Recht auf Leben gilt nicht für Ungeborene

Gerichtssaal des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR oder EGMR) - vormalig Sitzungssaal der Kommission Foto: gnu-Lizenz / wikipedia.de

08.07.2004: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg weist die Klage einer Französin zurück, die wegen einer Verwechslung in einer Klinik ihr ungeborenes Kind verloren hat. Es könne kein Verstoß gegen das Recht auf Leben geltend gemacht werden, so die Richter.

* * *

In erster Instanz war der behandelnde Arzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der oberste französische Gerichtshof hob die Verurteilung mit der Begründung auf, das sechs Monate alte ungeborene Kind könne nicht als menschliche Person mit Anspruch auf rechtlichen Schutz erachtet werden.

Die Straßburger Richter schlossen sich diesem Urteil an. In ihrer Urteilsbegründung heißt es, es sei „weder wünschenswert noch derzeit möglich", auf die „abstrakte Frage" zu antworten, ob das ungeborene Kind eine Person im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 2 – Recht auf Leben) ist. Nur drei der vierzehn Richter (, darunter der Deutsche Georg Ress,) erklärten in einem Minderheitenvotum, dass das Recht auf Schutz des Lebens auch für ungeborene Kinder gelte.

Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg.
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg. Er ist eine Institution des Europarats und ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dem obersten Gericht der Europäischen Union Foto von CherryX, wikipedia.de unter „Creative Commons

Die öffentliche Empörung über das Urteil war gering. Nur Lebensrechtsgruppen sprachen von einem „Skandalurteil“, das nicht der Rechtslage der meisten Mitgliedsstaaten des Europarates entspreche.

Und so wächst auch der Druck auf das EU-Parlament: Mit Formulierungen wie einem „Recht auf reproduktive Gesundheit" fordern Frauenrechtsgruppen, Abtreibungen gesetzlich zu erlauben und staatlich zu finanzieren (z.B. Entschließungsantrag A7-0306/2013). Wie schon seiner Zeit mit der Parole „Mein Bauch gehört mir“ wird dabei immer die Aufmerksamkeit vom ungeborenen Kind auf die Frau gelenkt.

Doch ein bisschen Hoffnung für die Schwächsten gibt es: Immer mehr medizinisches Personal weigert sich, an der Tötung ungeborener Kinder mitzuwirken. *)

Uwe Schütz

*) Quelle: „Estrela-Bericht" an das EU-Parlament 2013)

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2003 : "Tätervolk"-Polit- und Medienskandal
2004 : "The Passion of Christ" im Kino
2004 : EGMR-Urteil: Lebensrecht gilt nicht für Ungeborene
2005 : Dänische Tageszeitung veröffentlicht "Mohammed-Karikaturen"
2007 : Einführung des Elterngeldes
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