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Der Griff nach den KindernVor 85 Jahren: Die Nazis verkünden das Reichsschulpflichtgesetz
06.07.1938: Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung verkündet das "Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich". Die Schulpflicht ist danach "durch den Besuch einer reichsdeutschen Schule zu erfüllen". * * * Eingeführt wurde die Schulpflicht bereits im 18. (1717 Schulpflicht in Preußen) bzw. 19. Jahrhundert, weil Eltern in der Erntezeit die Arbeitskraft ihrer Kinder als wichtiger ansahen als Bildung. Aber die Nazis machten daraus die Schulgebäudepflicht. Im Gegensatz zu anderen Staaten der westlichen Welt besteht sie bei uns bis heute, denn mit der Gründung der Bundesrepublik wurde die Schulpflicht in die Ländergesetze übernommen. 1938 sollte sie die "Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus" sichern. Und heute? Immer wieder landen Mütter oder Väter im Gefängnis, weil sie sich z.B. weigern, ihre Grundschulkinder in eine umstrittene Theatervorstellung zu schicken ("Mein Körper gehört mir" in NRW). Andere Familien flüchteten vor den Ordnungshütern ins Ausland, obwohl Grundgesetz und Menschenrechte auf ihrer Seite sind, denn: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." (Artikel 26, Absatz 3, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) Widerspruch gibt es vor allem, wo der Sexualkunde-Unterricht ideologisiert wird. Wenn Schulbehörden nicht einlenken, passiert es immer häufiger, dass Eltern sich entschließen, die Bildung ihrer Kinder privat zu organisieren - und das häufig effektiver und mit beachtlichem Erfolg. Jeder Pädagoge weiß, dass Lernen in guten sozialen Beziehungen am Besten funktioniert. Und deshalb wird es Zeit, dass aus Schul-(Gebäude-)pflicht auch in Deutschland endlich Bildungspflicht wird. Aber solange sich gesetzlich nichts ändert, tun Bürokraten "nur ihre Pflicht". Hatten wir das nicht schon mal? Autor: Uwe Schütz |