Was "gut" für das Kind ist,
entscheiden die Eltern
welt.de: Die Übergriffe des Staates in die familiäre
Erziehung nehmen zu
25.10.2010: Die Übergriffe
des Staates in die familiäre Erziehung nehmen wegen der angeblichen
Überforderung der Eltern zu. Unabhängig davon, ob diese
Einschätzung zutrifft, stellt sich die Frage, ob mehr
Staat bei der Kindererziehung wirklich eine Alternative sein
kann. Dies ist mit einem klaren Nein zu beantworten, meint Johann
Bader, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, in
welt.de.
Das Grundgesetz
garantiere das elterliche Erziehungsrecht als natürliches
Recht. Was gut für das Kind ist, entscheiden
die Eltern. Diese Grundentscheidung beruhe darauf, dass die Interessen
des Kindes regelmäßig am besten von den Eltern wahrgenommen
werden, meint Johann Bader, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
Stuttgart.
Der Staat wäre "eine gefährliche Supernanny"
Die Entscheidung, was
gut für das Kind ist, muss den Eltern überlassen bleiben.
Hätte der Staat die Kompetenz, zu bestimmen, was für das
Kind gut ist, wäre dies auch höchst problematisch,
der die Erziehung könnte politisch indoktriniert werden. Denn
es wäre inhaltlich nicht festgelegt, was der Staat für
gut halten darf. Dies könnte ebenso die Friedenserziehung
sein wie eine Schießausbildung in der Schule. Die jeweilige
Mehrheit würde entscheiden; die Orientierung am Status quo
ist mehr als naiv.
Insoweit genügen
mäßige Kenntnisse der jüngeren deutschen Geschichte,
um festzustellen, dass elterliches Versagen an bemerkenswerte
Vorgänge anknüpfen kann zum Beispiel der Stellung
eines Ausreiseantrags in der früheren DDR, der zur Zwangsadoption
führen konnte.
"Fehlleistungen sind kein Privileg von Unrechtsstaaten"
Solche Fehlleistungen
sind kein Privileg von Unrechtsstaaten wie der DDR; auch demokratisch
legitimierte Gesellschaften sind hier des Öfteren auf Abwege
geraten. So sei beispielsweise an die Inuit-Kinder in Kanada erinnert,
die ihren Eltern weggenommen wurden, um sie zwangsweise einer christlichen
Erziehung zuzuführen.
Das Elternrecht schließt auch die weltanschaulich-religiöse
Erziehung ein
Besondere Bedeutung habe
das Elternrecht bei der weltanschaulich-religiösen Erziehung,
so Bader. Dies verlange die grundsätzliche Akzeptanz der religiösen
Erziehungsvorstellungen der Eltern. Soweit der Staat gegensätzliche
Vorstellungen durchsetzen wolle, sei er zunächst gut beraten,
keine Befehle zu geben, die voraussichtlich nicht befolgt
werden. Der Staat sei primär auf Einsicht und Kooperation
der Betroffenen angewiesen, um die er sich durch Aufklärung
und Gespräch bemühen muss, so Johann Bader, Vorsitzender
Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart.
Quelle: www.welt.de
Autor dieser
Webseite: Uwe Schütz
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