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Hintergrund-Infos

Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz


1949: Konrad Adenauer verkündet das Grundgesetz,
23. Mai 1949: Konrad Adenauer verkündet das Grundgesetz, v.l..n...r.: Helene Weber (CDU), Hermann Schäfer (FDP), Konrad Adenauer (CDU), Adolf Schönfelder (SPD), Jean Stock (SPD) - Bundesbildstelle Bonn

Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik

Am 23.05.1949 wird im Rahmen einer Feierstunde vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates in Bonn das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland durch Konrad Adenauer verkündet. In seiner Ansprache bedauert er, dass es keine Verfassung für Gesamtdeutschland ist:

"Durch Kräfte, die stärker sind als der Wille des deutschen Volkes, ist es heute unmöglich gemacht, das ganze Deutschland zu einem Staat zusammen zu fassen."

Mit 53 Ja- gegen 12 Nein-Stimmen wurde das Grundgesetz am 8.Mai 1949 verabschiedet. Am 23. Mai trat es nach seiner Verkündigung um Mitternacht als Verfassungsgrundlage der Bundesrepublik, die sich am 20. September 1949 konstituiert, in Kraft.

Am 1. September 1948 trat in Bonn der Parlamentarische Rat zu seiner ersten Sitzung zusammen. Das mit 61 Männern und vier Frauen besetzte Gremium sollte ein Grundgesetz für einen künftigen westdeutschen Staat ausarbeiten. Zum Präsidenten des Parlamentarischen Rates wurde Konrad Adenauer, der CDU-Chef der britischen Besatzungszone, gewählt. Vorsitzender des Hauptarbeitsausschusses wurde Carlo Schmidt (SPD).

Es sollte aber keine vollständige und endgültige Verfassung sein, um die deutsche Einheit nicht zu gefährden. Aber es kam so. Noch im selben Jahr wird aus der sowjetischen Besatzungszone die DDR. Erst 1990 kommt es überraschend zur Wiedervereinigung. Das Grundgesetz ist seitdem auch für die neuen Bundesländer Rechtsgrundlage.

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