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23.
Mai 1949: Konrad Adenauer verkündet das Grundgesetz, v.l..n...r.:
Helene Weber (CDU), Hermann Schäfer (FDP), Konrad Adenauer
(CDU), Adolf Schönfelder (SPD), Jean Stock (SPD) - Bundesbildstelle
Bonn |
Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Am 23.05.1949 wird im
Rahmen einer Feierstunde vor dem Plenum des Parlamentarischen Rates
in Bonn das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland durch
Konrad Adenauer verkündet.
In seiner Ansprache bedauert er, dass es keine Verfassung für
Gesamtdeutschland ist:
"Durch Kräfte,
die stärker sind als der Wille des deutschen Volkes, ist es
heute unmöglich gemacht, das ganze Deutschland zu einem Staat
zusammen zu fassen."
Mit 53 Ja- gegen 12 Nein-Stimmen
wurde das Grundgesetz am 8.Mai 1949 verabschiedet. Am 23. Mai trat
es nach seiner Verkündigung um Mitternacht als Verfassungsgrundlage
der Bundesrepublik, die sich am 20. September 1949 konstituiert,
in Kraft.
Am 1. September 1948
trat in Bonn der Parlamentarische Rat zu seiner ersten Sitzung zusammen.
Das mit 61 Männern und vier Frauen besetzte Gremium sollte
ein Grundgesetz für einen künftigen westdeutschen Staat
ausarbeiten. Zum Präsidenten des Parlamentarischen Rates wurde
Konrad Adenauer, der CDU-Chef der britischen Besatzungszone, gewählt.
Vorsitzender des Hauptarbeitsausschusses wurde Carlo Schmidt (SPD).
Es sollte aber keine
vollständige und endgültige Verfassung sein, um die deutsche
Einheit nicht zu gefährden. Aber es kam so. Noch im selben
Jahr wird aus der sowjetischen Besatzungszone
die DDR. Erst 1990
kommt es überraschend zur Wiedervereinigung.
Das Grundgesetz ist seitdem auch für die neuen Bundesländer
Rechtsgrundlage.
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